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Kairoer Aktionsprogramm: Sexuelle Selbstbestimmung als Menschenrecht

Heute befasst sich die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York in einer Sondersitzung mit der weiteren Umsetzung des Kairoer Aktionsprogramms. Die Sondertagung wird den Fortschritt, der in den vergangenen 20 Jahren bei der Umsetzung des Aktionsprogramms für sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt erzielt wurde, bewerten und die politische Unterstützung für die Erreichung dieser Ziele "nach 2014" erneuern.

Die Tagung findet im Rahmen der 69. UN-Generalversammlung statt. Diese steht unter dem Schwerpunktthema „Eine transformative Entwicklungsagenda nach 2015 fördern und umsetzen"

1994 haben 179 Staaten, darunter Deutschland, auf der Weltbevölkerungskonferenz in Kairo sexuelle Rechte, sexuelle Selbstbestimmung für die Frau als ein Menschenrecht erklärt. Dieses Frauenrecht umfasst „ihr Recht, frei von Zwang, Diskriminierung und Gewalt über Angelegenheiten im Zusammenhang mit ihrer Sexualität, einschließlich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, bestimmen und frei und eigenverantwortlich entscheiden zu können.“.

Das Menschenrecht auf sexuelle Selbstbestimmung muss weltweit umfassend gelten – auch für die Frauen in Deutschland. Als Mitglied des überfraktionellen Parlamentarischen Beirats für Bevölkerung und Entwicklung unterstütze ich die Verankerung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte.

Union und SPD gemeinsam für Gleichberechtigung, Nachhaltigkeit, faire Nutzung natürlicher Ressourcen und die Durchsetzung der Menschenrechte
Im Vorfeld dieser UN-Generalversammlung zum Kairoer Aktionsprogramm hat der Deutsche Bundestag am 3. Juli 2014 den gemeinsamen Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „20 Jahre nach Kairo - Bevölkerungspolitik im Kontext internationaler Entwicklungszusammenarbeit und der Post-2015-Agenda“ beschlossen.

Gleichberechtigung, Nachhaltigkeit und die faire Nutzung natürlicher Ressourcen gelten als Grundprinzipien der neuen Entwicklungsagenda. Ein weiteres Grundprinzip ist die „Durchsetzung der Menschenrechte - unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, Behinderung, sexueller Orientierung, Geschlechteridentität und anderer Faktoren“. Ich begrüße dieses Verständnis der Menschenrechte ausdrücklich.

Die ParlamentarierInnen von CDU/CSU und SPD fordern in ihrem Antrag die Bundesregierung dazu auf, die Partnerländer bei den Bemühungen zu unterstützen, das Menschenrecht auf Gesundheit umzusetzen, indem sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte durchgesetzt werden: „Eigenständige Ziele für Gesundheit und für Geschlechtergerechtigkeit mit Unterzielen zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte sollen als Vorschlag seitens Deutschlands weiterhin in die Verhandlungen zur Post-2015-Agenda eingebracht werden“.

Das Menschenrecht auf Gesundheit soll umgesetzt werden, „indem sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte durchgesetzt werden“. Dazu wird im Einzelnen gefordert:

  • „die selbstverantwortliche und freie Entscheidung jedes Menschen über Zeitpunkt und Anzahl der eigenen Kinder zu ermöglichen;
  • den Zugang sowohl zu Informationen über Familienplanung und Sexualaufklärung für die gesamte Bevölkerung sowie den Zugang zu anerkannten modernen Methoden und Leistungen der Familienplanung, unabhängig von der Zustimmung von Eltern und Ehepartnern sowie vom Familienstand zu sichern. Wünschenswert wäre hierbei eine Unterstützung durch die Eltern. Dazu gehört eine qualifizierte Beratung genauso wie der Zugang zu einer Bandbreite von sicheren, zuverlässigen, qualitativ hochwertigen und erschwinglichen Verhütungsmitteln, inklusive Notfallkontrazeptiva;
  • die Bevölkerungen und insbesondere Mädchen und Frauen zu unterstützen, freie und informierte Entscheidungen über Verhütung zu treffen, wodurch nicht zuletzt ungewollte Schwangerschaften und ggf. Schwangerschaftsabbrüche reduziert würden. Staatliche Vorschriften, die in reproduktive Rechte eingreifen, und Zwangsmaßnahmen zur Geburtenkontrolle sind ebenso abzulehnen wie geschlechtsselektive Abtreibungen weiblicher Föten; 
  • die umfassende Aufklärung über sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte innerhalb und außerhalb von Schulen sowie über traditionelle und moderne Medien zu fördern und dabei besondere Aufmerksamkeit auf die Einbeziehung von Männern und Jungen sowie örtlicher, religiöser und gesellschaftlicher Entscheidungsträger zu legen“.

Für die derzeit geführten gesellschaftspolitischen Debatten in Deutschland wünschte ich mir eine bessere Kenntnis, Übertragung und Akzeptanz dieser Koalitionsforderungen. 

 

Kairoer Aktionsprogramm: Sexuelle Selbstbestimmung als Menschenrecht
Heute befasst sich die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York in einer Sondersitzung mit der weiteren Umsetzung des Kairoer Aktionsprogramms   LINK      http://www.unfpa.org/public/home/publications/pid/1973     . Die Sondertagung wird den Fortschritt, der in den vergangenen 20 Jahren bei der Umsetzung des Aktionsprogramms für sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt erzielt wurde, bewerten und die politische Unterstützung für die Erreichung dieser Ziele "nach 2014" erneuern. Die Tagung findet im Rahmen der 69. UN-Generalversammlung statt. Diese steht unter dem Schwerpunktthema „Eine transformative Entwicklungsagenda nach 2015 fördern und umsetzen"
1994 haben 179 Staaten, darunter Deutschland, auf der Weltbevölkerungskonferenz in Kairo sexuelle Rechte   LINK    http://www.deutsches-parlamentarisches-forum.de/fileadmin/redaktion/dateien/Dokumente/IPPF_SRD.pdf   sexuelle Selbstbestimmung für die Frau als ein Menschenrecht erklärt. Dieses Frauenrecht umfasst „ihr Recht, frei von Zwang, Diskriminierung und Gewalt über Angelegenheiten im Zusammenhang mit ihrer Sexualität, einschließlich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, bestimmen und frei und eigenverantwortlich entscheiden zu können.“. 
Das Menschenrecht auf sexuelle Selbstbestimmung muss weltweit umfassend gelten – auch für die Frauen in Deutschland. Als Mitglied des überfraktionellen Parlamentarischen Beirat für Bevölkerung und Entwicklung unterstütze ich die Verankerung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte.
Union und SPD gemeinsam für Gleichberechtigung, Nachhaltigkeit, faire Nutzung natürlicher Ressourcen und die Durchsetzung der Menschenrechte
Im Vorfeld dieser UN-Generalversammlung zum Kairoer Aktionsprogramm hat der Deutsche Bundestag am 3. Juli den gemeinsamen Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „20 Jahre nach Kairo - Bevölkerungspolitik im Kontext internationaler Entwicklungszusammenarbeit und der Post-2015-Agenda“ LINK            http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/019/1801958.pdf                             beschlossen. 
Gleichberechtigung, Nachhaltigkeit und die faire Nutzung natürlicher Ressourcen gelten als Grundprinzipien der neuen Entwicklungsagenda. Ein weiteres Grundprinzip ist die „Durchsetzung der Menschenrechte - unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, Behinderung, sexueller Orientierung, Geschlechteridentität und anderer Faktoren“. Ich begrüße dieses Verständnis der Menschenrechte ausdrücklich. 
Die ParlamentarierInnen von CDU/CSU und SPD fordern in ihrem Antrag die Bundesregierung dazu auf, die Partnerländer bei den Bemühungen zu unterstützen, das Menschenrecht auf Gesundheit umzusetzen, indem sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte durchgesetzt werden: „Eigenständige Ziele für Gesundheit und für Geschlechtergerechtigkeit mit Unterzielen zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte sollen als Vorschlag seitens Deutschlands weiterhin in die Verhandlungen zur Post-2015-Agenda eingebracht werden“. 
Das Menschenrecht auf Gesundheit soll umgesetzt werden, „indem sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte durchgesetzt werden“. Dazu wird im Einzelnen gefordert:
„die selbstverantwortliche und freie Entscheidung jedes Menschen über Zeitpunkt und Anzahl der eigenen Kinder zu ermöglichen;
den Zugang sowohl zu Informationen über Familienplanung und Sexualaufklärung für die gesamte Bevölkerung sowie den Zugang zu anerkannten modernen Methoden und Leistungen der Familienplanung, unabhängig von der Zustimmung von Eltern und Ehepartnern sowie vom Familienstand zu sichern. Wünschenswert wäre hierbei eine Unterstützung durch die Eltern. Dazu gehört eine qualifizierte Beratung genauso wie der Zugang zu einer Bandbreite von sicheren, zuverlässigen, qualitativ hochwertigen und erschwinglichen Verhütungsmitteln, inklusive Notfallkontrazeptiva;
die Bevölkerungen und insbesondere Mädchen und Frauen zu unterstützen, freie und informierte Entscheidungen über Verhütung zu treffen, wodurch nicht zuletzt ungewollte Schwangerschaften und ggf. Schwangerschaftsabbrüche reduziert würden. Staatliche Vorschriften, die in reproduktive Rechte eingreifen, und Zwangsmaßnahmen zur Geburtenkontrolle sind ebenso abzulehnen wie geschlechtsselektive Abtreibungen weiblicher Föten;
die umfassende Aufklärung über sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte innerhalb und außerhalb von Schulen sowie über traditionelle und moderne Medien zu fördern und dabei besondere Aufmerksamkeit auf die Einbeziehung von Männern und Jungen sowie örtlicher, religiöser und gesellschaftlicher Entscheidungsträger zu legen“.
Für die derzeit geführten gesellschaftspolitischen Debatten in Deutschland wünschte ich mir eine bessere Kenntnis, Übertragung und Akzeptanz dieser Koalitionsforderungen.