Sexualstrafrecht :
Kabinett will Schutz von Kindern ausweiten

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Handel, Verbreitung und unbefugte Herstellung von Kinder-Nacktbildern sollen künftig unter Strafe stehen. Das beschloss das Kabinett. Erstmals sollen auch weniger eindeutige Aufnahmen als „kinderpornographisch“ eingeordnet werden.

Die Bundesregierung will Kinder besser vor Missbrauch durch pornographische Aufnahmen schützen. Eine entsprechende Gesetzesnovelle verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch. Künftig sollen alle Bilder unbekleideter oder teilweise unbekleideter Kinder, die unbefugt hergestellt oder verbreitet wurden, zur Strafverfolgung führen. Es habe bisher eine „Schutzlücke“ zu Lasten von Kindern gegeben, die damit nun geschlossen werde, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) im ZDF.

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