Fotografieren verboten: Urlaubsbilder mit juristischem Nachspiel

Ein harmloses Fotos in Frankreich (Chateau de Chambord)
Ein harmloses Fotos in Frankreich (Chateau de Chambord)APA/AFP/LUDOVIC MARIN
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Wer verreist, sollte sich über spezielle Regeln über das Fotografieren im Urlaubsland informieren. Macht jemand deutlich, nicht abgebildet werden zu wollen, ist das zu respektieren.

Die terroristische Bedrohung in vielen Ländern bleibt auch für Touristen fernab von Anschlägen nicht ohne Folgen: Der Rechtsschutzversicherer D.A.S. warnt anlässlich der beginnenden Hauptreisezeit, dass die Sicherheitskräfte beim Fotografieren zunehmend sensibel reagieren. Eine Verhaftung wegen Spionage oder Terrorverdachts, verursacht durch ein Foto, dürfte kaum zu einem schönen Urlaub beitragen, so D.A.S. in einer Aussendung. Dazu komme, dass in vielen Ländern spezielle Fotografierverbote herrschten und generell das sogenannte „Recht am eigenen Bild“ zu beachten sei. Dieses betrifft die Veröffentlichung von Fotos, auch wenn diese über soziale Medien geteilt werden.

Für viele ist ein Urlaub ohne Fotos gar nicht denkbar. „Trotz einfacher Handhabung von Smartphone und Co ist es wichtig, einige Regeln einzuhalten, um nicht rechtliche Probleme zu bekommen“, sagt Ingo Kaufmann, Vorstand der D.A.S. Rechtsschutz AG. „So sollte man etwa in muslimischen Ländern beim Ablichten von Kirchen, Moscheen oder Tempeln vorsichtig sein – Fotografieren ist häufig untersagt. Begegnet man in einem Land mit hinduistischem Glauben einer Gruppe weiß gekleideter Menschen, handelt es sich vermutlich um eine Trauergesellschaft. Diese sollte selbstverständlich nicht fotografiert werden.“

Fotos von Militäranlagen können zu Verhaftung führen

Das Fotografieren und Filmen von militärischen Anlagen, Fahrzeugen und Personal ist in vielen Ländern strengstens verboten und kann zur Verhaftung führen. Strenge Regeln gelten etwa in Ägypten, Äthiopien, Bosnien-Herzegowina, China, Dubai, Estland, Griechenland, Indien, Kuwait, Madagaskar, Marokko, der Russischen Föderation, Saudi-Arabien, aber auch auf den Seychellen, in der Tschechischen Republik und in Zypern.

„Darüber hinaus kann in einzelnen Ländern auch das Ablichten von öffentlichen Gebäuden wie etwa Bahnhöfe, Elektrizitätswerke, Hafenanlagen, Brücken, Fotos in Freibädern sowie das Fotografieren unter Zuhilfenahme von Drohnen oder ferngesteuerten Geräten zu empfindlichen Strafen führen“, so Kaufmann weiter. Der Jurist empfiehlt, vor Antritt einer Reise sich diesbezüglich auf der Website des Außenministeriums über länderspezifische Reisehinweise zu informieren.

OGH hat schon die bloße Aufnahme verboten

Prinzipiell sei der reine Akt des Fotografierens nicht verboten; sehr wohl könne aber die Veröffentlichung der Bilder problematisch sein, so Kaufmann. „Doch leider ist die Rechtslage uneinheitlich geregelt.“ Der Oberste Gerichtshof hat einmal in einem sehr speziellen Fall entschieden, dass alleine schon die Aufnahme ein unzulässiger Eingriff in die Rechte der Persönlichkeit vor der Linse war (6 Ob 256/12h,"Die Presse" hat berichtet)  

Das sogenannte „Recht am eigenen Bild“ wird im Urheberrechtsgesetz geregelt und soll die abgebildete Person schützen. Befindet man sich an einem öffentlichen Ort und wird man dabei mehr oder weniger zufällig abgelichtet, so ist die Veröffentlichung zulässig, wenn die Person nicht gezielt fotografiert wird.  „Verboten ist jedoch die Veröffentlichung von Personen, wenn Interessen des Abgebildeten verletzt werden“, so Kaufmann. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das Foto entwürdigend, herabsetzend, ent- oder bloßstellend wirkt, wenn das Foto das Privatleben der Öffentlichkeit preisgibt oder das Bild für Werbezwecke eingesetzt wird. Auch wenn eine Person dem Fotografen zu erkennen gibt, nicht fotografiert werden zu wollen, so ist das zu respektieren.  

Veröffentlichung in Social Media

Unter Veröffentlichung ist zum Beispiel das Hochladen eines Fotos auf einer öffentlich zugänglichen Website, das Versenden per E-Mail oder WhatsApp an einen größeren Personenkreis oder auch ein Posten des Fotos auf Facebook zu verstehen. Der Fotograf kann sich rechtlich am besten absichern, indem er vorher von der betreffenden Person die Zustimmung zur Veröffentlichung einholt. (kom)

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