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BGH-Urteil zu Krippenplätzen Auch Eltern haben einen Anspruch

Nicht nur die Kinder, auch Mütter und Väter haben einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, urteilten jetzt die obersten Zivilrichter.
Krippenplätze sollen auch Eltern bei der Berufstätigkeit helfen

Krippenplätze sollen auch Eltern bei der Berufstätigkeit helfen

Foto: Waltraud Grubitzsch/ dpa

Der Bundesgerichtshof hat den Kommunen die Leviten gelesen. Er nimmt die Städte und Gemeinden beim Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz weit mehr in die Verantwortung als bisher - nämlich nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Eltern.

Wer zum Wunschtermin für sein Kleinkind keinen Betreuungsplatz bekommt und deshalb erst später wieder in den Beruf einsteigen kann, hat nun grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Die Richter in Karlsruhe beseitigten damit eine Unschärfe des entsprechenden Gesetzes.

Seit 2013 haben Kinder ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch darauf, in einer Kita oder von einer Tagesmutter betreut zu werden. Allerdings stehen noch immer nicht überall ausreichend Plätze zur Verfügung, vor allem in Großstädten und Ballungsräumen.

Was also tun, wenn sich keine Krippe finden lässt? Bisher schon unumstritten und auch höchstrichterlich geklärt war die Frage, wer für die Mehrkosten aufkommen muss, wenn sich Eltern in so einem Fall eine teurere private Betreuung suchen: die Kommune.

Das Maß für die künftige Rechtsprechung

Nun könnte es aber für die Stadtkassen deutlich teurer werden. Im aktuellen Fall ging es um drei Frauen aus Leipzig, die wegen fehlender Krippenplätze ihre Kinder daheim betreuten und deshalb erst später wieder in den Beruf zurückkehren konnten. Ihnen entgingen so rund 15.000 Euro. Wenn die Kommune für den Mangel verantwortlich ist - etwa wegen schlechter Planung - dann haben Eltern dem Karlsruher Urteil zufolge nun einen Anspruch darauf, den Verdienstausfall erstattet zu bekommen. In der Urteilsbegründung heißt es, die Kommunen treffe "eine unbedingte Gewährleistungspflicht".

Ob Leipzig bei den Kitaplätzen geschludert hat, muss nun das Oberlandesgericht Dresden in einem nächsten Schritt klären. Denn wenn die Stadt etwa wegen eines Mangels an Erzieherinnen oder des Verschuldens von Baufirmen nicht genügend Betreuung für Krippenkinder anbieten konnte, dann ist sie aus der Verantwortung.

Doch auch wenn die drei Leipziger Mütter in einen weiteren Prozess ziehen müssen, gibt das Karlsruher Urteil jetzt auch anderen Eltern die Möglichkeit zur Schadensersatzklage. Es ist für die künftige Rechtsprechung maßgeblich.

Und die obersten Zivilrichter haben eine offene Frage des Gesetzes zum Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz nun eindeutig geklärt: Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nicht die Folge, sondern das Ziel des Gesetzes. Der Gesetzgeber habe der Erkenntnis Rechnung getragen, dass Kindes- und Elternwohl sich gegenseitig bedingen und ergänzen und zum gemeinsamen Wohl der Familie verbinden. Und das ist durchaus ein politisches Statement der Richter.

Rückblick: Kitaplätze vor Gericht