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Bayerischer Justizskandal Gustl Mollath kommt frei

Sieben Jahre lang kämpfte Gustl Mollath für seine Freilassung aus der Psychiatrie. Jetzt hat das Oberlandesgericht Nürnberg die Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet - und Mollaths sofortige Entlassung.
Gustl Mollath: Nach sieben Jahren kommt er aus der Psychiatrie frei

Gustl Mollath: Nach sieben Jahren kommt er aus der Psychiatrie frei

Foto: Peter Kneffel/ dpa

München - Die Unterstützer von Gustl Mollath dürfen jubeln: Der 56-Jährige kommt unverzüglich aus der Psychiatrie frei - das hat das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) entschieden. Das OLG ordnete die Wiederaufnahme des Strafverfahrens in dem umstrittenen Fall an und hob damit eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg auf.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Mollaths Verteidiger Gerhard Strate hatten Wiederaufnahmeanträge gestellt. Das Landgericht Regensburg hatte diese Anträge jedoch am 24. Juli abgelehnt. Strate und die Staatsanwaltschaft legten Beschwerde beim OLG Nürnberg ein - mit Erfolg, wie sich nun zeigt.

Mollath war 2006 wegen vermuteter Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen worden, weil er - so das damalige Urteil - seine Frau geschlagen und die Reifen Dutzender Autos zerstochen habe. Mollath und seine Unterstützer glauben, er sei Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte seiner Frau bei der HypoVereinsbank aufgedeckt habe.

Ein entscheidender Punkt in den Wiederaufnahmeanträgen war ein ärztliches Attest, mit dem Mollaths inzwischen von ihm geschiedene Frau Misshandlungen durch ihren Mann nachweisen wollte. Das Attest stammte jedoch nicht von der Ärztin, deren Name auf Briefkopf und Stempel zu lesen war, sondern von einem ebenfalls approbierten Arzt, der "i.V." (in Vertretung) unterschrieben hatte. Im Gegensatz zum Landgericht Regensburg hält das OLG Nürnberg diese Urkunde im juristischen Sinne für "unecht". Damit liegt nach Paragraf 359 Nr. 1  der Strafprozessordnung (StPO) ein zulässiger Wiederaufnahmegrund vor, so das OLG (die Mitteilung des Gerichts lesen Sie hier ).

Staatsanwaltschaft und Mollaths Verteidiger hatten in ihren Wiederaufnahmeanträgen noch weitere Punkte angeführt. Doch da bereits der Wiederaufnahmegrund der "unechten Urkunde" gegriffen habe, "kam es auf andere in den Wiederaufnahmeanträgen genannte Gesichtspunkte nicht mehr an", heißt es in der Mitteilung des OLG Nürnberg.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. Ihr Ziel, den Fall neu aufzurollen, sei erreicht. "Die Justiz hat nun Gelegenheit, in einem weiteren öffentlichen Verfahren zu klären, ob Herr Mollath zu Recht untergebracht ist oder nicht - und damit auch die Zweifel, die viele Menschen an dieser Entscheidung haben", sagte Merk.

In der Causa Mollath war die Ministerin selbst stark unter Druck geraten. Im Abschlussbericht für den Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags erhob die Opposition schwere Vorwürfe. Die Regierungsfraktionen hingegen konnten kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten von staatlicher Seite erkennen.

hut/wit/AFP/dpa