Bundesgericht hebt erneut eine lebenslängliche Verwahrung auf
Serienvergewaltiger Markus W. hat die sexuelle Integrität seiner Opfer nicht «besonders schwer» verletzt. Trotz 24 Vergewaltigungen darf er nicht lebenslänglich verwahrt werden.
Der heute 58-jährige Markus W. hatte im Oktober 2011 und Februar 2012 in Basel zwei Frauen mit einem Schlafmittel betäubt und an ihnen sexuelle Handlungen vorgenommen. Wegen mehrfacher sexueller Nötigung und einfacher Körperverletzung war er im Dezember letzten Jahres vom Appellationsgericht Basel-Stadt zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Anschliessend sollte er lebenslänglich verwahrt werden.