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Leihmutterschaft BGH erkennt schwules Paar als rechtliche Eltern an

Zwei deutsche Männer haben in den USA ein Baby von einer Leihmutter austragen lassen. Bisher galten sie in Deutschland nicht als Eltern des Kindes. Doch nun hat der Bundesgerichtshof eine weitreichende Entscheidung gefällt.
BGH in Karlsruhe: Rechte homosexueller Eltern gestärkt

BGH in Karlsruhe: Rechte homosexueller Eltern gestärkt

Foto: Uli Deck/ dpa

Karlsruhe - Gerichtserfolg für ein schwules Paar, das sein Kind durch eine Leihmutter in den USA austragen ließ: Die Männer können sich jetzt in Deutschland als Eltern des Kindes anerkennen lassen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden . Der Beschluss ist weitreichend, denn Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten.

Das Kind war im September 2010 mit dem Samen von einem der Männer und einer anonym gespendeten Eizelle gezeugt worden. Der Embryo wurde der Leihmutter eingepflanzt, die in Kalifornien lebt. Das Gericht in Kalifornien entschied, dass die Frau keine "Elternstellung" hat und daher die Lebenspartner als Eltern gelten.

Auch in Deutschland wollten sich die Männer in das Geburtenregister eintragen lassen - sie leben seit dreieinhalb Jahren mit ihrem Kind in Berlin. Die deutschen Gerichte hatten das jedoch mit Verweis auf die hiesige Rechtslage abgelehnt.

Der BGH entschied nun anders. "Die Entscheidung des kalifornischen Gerichts, die die Elternstellung den Lebenspartnern zuweist, ist in Deutschland anzuerkennen", erklärten die Karlsruher Richter. Dies sei wichtig für das Wohl des Kindes.

aar/dpa/AFP