Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

München muss Fahrverbotskonzept vorlegen

Nach Stuttgart steht jetzt auch München vor der Einführung von Fahrverboten für Autos mit Dieselmotoren, das geht aus einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor.

BMW-Zentrale Foto: Archiv

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verpflichtete in einem am Mittwoch (1.3.2017) veröffentlichten Beschluss den Freistaat Bayern, bis zum Ende dieses Jahres ein vollzugsfähiges Konzept für Fahrverbote in München vorzulegen, meldet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. In dem Konzept soll festgelegt werden, auf welchen Straßen und zu welchen Zeiten Ausnahmen möglich sind. Gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes sind keine Rechtsmittel gegeben.

München muss Fahrverbote einführen

Wie die FAZ weiter berichtet, wurde Bayern bereits 2012 vom Verwaltungsgericht München in einem rechtskräftigen Urteil dazu verpflichtet, seine Anstrengungen zur Luftreinhaltung zu verstärken. In einer weiteren Entscheidung vom Juni 2016 wurde dem Freistaat eine Frist von einem Jahr gesetzt. Über eine Beschwerde des Freistaats hatte jetzt der Verwaltungsgerichtshof entschieden. Nach dessen Auffassung seien Fahrverbote für Dieselfahrzeuge nicht zu vermeiden. In seinem Beschluss wird Bayern dazu verpflichtet Fahrverbote vorzubereiten. In dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes ging es um die Stickstoffdioxid-Belastung; zur Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte seien keine gesonderten Maßnahmen geboten.