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Politik Wolfsburg

Familie kämpft für den IS – und erhält weiter Sozialleistungen

Große Ausreisewelle islamistisch radikalisierter junger Menschen

Aus Wolfsburg gab es eine große Ausreisewelle islamistisch radikalisierter junger Menschen nach Syrien und in den Irak. Bislang sind aus Niedersachsen 82 Extremisten in die Kampfgebiete ausgereist, 33 davon sind zurückgekommen.

Quelle: N24

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Eine Familie aus Wolfsburg reiste im Herbst 2014 in die Kampfgebiete in Syrien und im Irak, um dort für den IS zu kämpfen. Trotzdem erhielt sie ein Jahr lang weiter Kinder-, Arbeitslosen- und Betreuungsgeld.

Eine zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) ausgereiste Familie aus Wolfsburg mit zwei Kleinkindern hat noch rund ein Jahr lang Sozialleistungen bezogen. Die Zahlungen an das Ehepaar, gegen das wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat ermittelt wird, seien inzwischen eingestellt worden, teilte das Landeskriminalamt (LKA) am Montag mit.

Der Vater des ausgereisten Mannes habe mit dessen EC-Karte rund ein Jahr lang das eingegangene Kinder-, Arbeitslosen- und Betreuungsgeld abgehoben, berichtet die „Braunschweiger Zeitung“. Mal habe er dreistellige, mal vierstellige Geldsummen abgeholt. Bei einer Razzia im Haus des Mannes im Februar 2016 sei Bargeld in Höhe von 19.200 Euro sichergestellt worden.

Nachdem der Schwindel aufgeflogen sei, sei der Mann vom Gericht wegen Betrugs verurteilt worden, so die Zeitung. Die Familie ist nach LKA-Angaben nach der Ausreise im Herbst 2014 nicht mehr zurückgekehrt. Unklar ist, ob das Ehepaar und seine 2013 geborenen Zwillinge noch leben.

Das LKA informiert die Stadt – die aber nicht die Arbeitsagentur

Dass die Zahlungen nicht rechtzeitig eingestellt wurden, lag an einem Kommunikationsfehler: Zwar informierte das LKA die Stadt Wolfsburg „im Zusammenhang mit den Sozialleistungen“, erklärte Sprecher Frank Federau. Doch diese gab die Information nicht an die für die Auszahlung zuständige Bundesagentur für Arbeit weiter. „Automatisierte Hinweise seitens der Meldebehörde an andere Behörden (zum Beispiel BA) über Wegzüge ins Ausland oder Abmeldungen von Amtswegen nach unbekannt ergehen nicht und wären datenschutzrechtlich auch nicht zulässig“, sagte Sprecher Florian Reupke der „Braunschweiger Zeitung“.

Flüchtlingskrise hat Dublin-Regeln außer Kraft gesetzt

Deutschland kann Flüchtlinge nicht in die EU-Länder zurückschicken, in denen sie Europa betreten haben. Denn die Dublin-Regeln sind durch die Flüchtlingskrise außer Kraft gesetzt worden, so ein Gutachten.

Quelle: N24/ Isabelle Bhuiyan

Aus Wolfsburg gab es eine große Ausreisewelle islamistisch radikalisierter junger Menschen in die Kampfgebiete in Syrien und im Irak, nachdem ein IS-Anwerber längere Zeit in der Stadt aktiv war. Bislang sind aus Niedersachsen 82 Extremisten in die Kampfgebiete ausgereist, 33 davon sind zurückgekommen. Eine kleine zweistellige Zahl an Ausgereisten ist nach Vermutung der Behörden in der Krisenregion ums Leben gekommen.

dpa/jr

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