Cloppenburg - Wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung in 18 Fällen ermittelt die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen den Cloppenburger SPD-Fraktionschef Adem Ortac (38). Die Staatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage, dass sie ein entsprechendes Verfahren gegen einen Cloppenburger Rechtsanwalt führt.

Der Jurist und Fraktionsvorsitzende der SPD im Cloppenburger Stadtrat soll Aufnahmebescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gefälscht und für Beträge zwischen 3000 und 5000 Euro pro Papier an „ausländische Personen im Ausland“ verkauft haben. Aufgrund ihrer bisherigen Erkenntnisse hält es die Staatsanwaltschaft für möglich, dass sich der Beschuldigte durch sein rechtswidriges Handeln zusätzliche Einkünfte „von einiger Dauer und einigem Umfang“ verschaffen wollte.

Eine Einreise mit den gefälschten Aufnahmebescheiden sei den Betroffenen in der Folgezeit nicht möglich gewesen. Das war nach bisherigem Ermittlungsstand mutmaßlich dem Beschuldigten – im Gegensatz zu den Betroffenen – auch bewusst, so die Staatsanwaltschaft.

Gegen Ortac hat das Amtsgericht Oldenburg bereits am 2. Februar ein vorläufiges Berufsverbot verhängt. Unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen in diesem Verfahren teilte die Staatsanwaltschaft keine weiteren Details mit.

Ein vorläufiges Berufsverbot wird in der Regel nur verhängt, wenn es gute Gründe dafür gibt, dass daraus ein dauerhaftes Berufsverbot werden kann. Das hat Rechtsanwalt Jan Kramer, Pressesprecher der Anwaltskammer Oldenburg, betont. Bei serienmäßiger Beihilfe zum Sozialbetrug, wie sie im aktuellen Fall offensichtlich vorliege, hält er einen solchen Ausgang „für nicht ganz unwahrscheinlich“.

Für die Dauer des Verfahrens, darauf verwies Kramer, wurde Ortac aus dem Anwaltsregister gestrichen. Die Kammer hat ihm einen Vertreter gestellt. Dieser nimmt Ortacs laufende Mandate wahr. Arbeitet der Beschuldigte trotzdem als Rechtsanwalt, zieht das – laut Kramer – für ihn „schwerwiegende Folgen“ nach sich.

Ist ein Urteil in dem Strafverfahren gefällt, prüft die Kammer in einem nächsten Schritt mögliche berufsrechtliche Folgen. Im äußersten Fall kann das die Aberkennung der Zulassung des 38-Jährigen bedeuten.

Die von Ortac gegen das vorläufige Berufsverbot eingelegte Beschwerde hat das Landgericht Oldenburg per Beschluss am 9. März als unbegründet verworfen. Ortac selbst war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Offensichtlich kalt erwischt hat der Fall die Cloppenburger SPD. Die Genossen zeigten sich überrascht. Der sozialdemokratische Ratsvorsitzende Hans-Georg Berg zeigte sich überrascht: „Von der Angelegenheit habe ich erst am Mittwoch, 22. März, erfahren.“ Auf einer Fraktionssitzung am Mittwochabend erklärte Ortac dann seinen sofortigen Rückzug von der Fraktionsspitze. Damit wolle er Schaden von Partei und Fraktion abwenden und sich nunmehr auf private Angelegenheiten konzentrieren. Über einen möglichen Verzicht auf das Ratsmandat werde er am kommenden Montag entscheiden.