„Die Städte des Wahlkreises profitieren zukünftig von finanziellen Hilfen des Bundes“, so Bundestagsabgeordneter Michael Thews.

Die im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU vereinbarte Soforthilfe zur Unterstützung der Kommunen in Höhe von jährlich einer Milliarde Euro, die den Städten, Gemeinden und Kreisen bis zu dem für das Jahr 2017 vorgesehenen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zugute kommen soll.

Eine erste Berechnung der finanziellen Auswirkungen für die jeweiligen Kommunen und Kreise wurde jetzt vorgelegt.

Demnach sollen die Entlastungen für Hamm ab dem 01. Januar 2015 jährlich rund 2,61 Mio. Euro betragen. Dieser Betrag soll jeweils zur Hälfte über einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft (1,7 Mio. Euro) sowie über einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer (910.000,00 Euro) finanziert werden.

Nach der derzeit geltenden Rechtslage ergeben sich aus einer Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer in Höhe von 500 Mio. Euro für die Stadt Lünen eine zusätzliche Einnahme in Höhe von 418.000,00 €, für Selm 72.000,00 € und für Werne 222.000,00 €.

Michael Thews: “Die Zusagen aus Berlin stellen für die Städte meines Wahlkreises eine sehr wichtige Unterstützung dar und werden in jeder Hinsicht begrüßt. Die nordrhein-westfälischen Bundestagsabgeordneten haben sich immer dafür eingesetzt, dass wir auch vor dem noch in dieser Legislaturperiode geplanten Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes eine deutliche und zügige Entlastung der Kommunen benötigen. Diese Beharrlichkeit wird sich nunmehr auch zu Gunsten von Hamm, Lünen, Selm und Werne auszahlen. „