Berlin. Der Senat sieht keine Möglichkeit, den Service im Bürgeramt kurzfristig zu verbessern. Die Bezirke bestimmen das Terminangebot selbst.

Um den Service in den Berliner Bürgerämtern zu verbessern, hatte das Abgeordnetenhaus im Dezember 2015 etliche Forderungen an Senat und Bezirke formuliert. Unter anderem sollten Termine im elektronischen Buchungssystem künftig über sechs Monate im Voraus freigeschaltet werden. Das Terminkontingent sollte kurzfristig erhöht werden, wenn alle Termine für die folgenden acht Wochen ausgebucht sind. Und schließlich sollten die Öffnungszeiten der Bürgerämter flächendeckend auf die frühen Abendstunden und nach Möglichkeit auch auf den Sonnabend ausgeweitet werden.

Die Senatsinnenverwaltung kommt ein Dreivierteljahr später zu einem ernüchternden Ergebnis: Alle diese Reformvorschläge könnten nicht umgesetzt werden. So steht es in einer schriftlichen Mitteilung der Verwaltung an das Abgeordnetenhaus.

Die Begründung ist jeweils dieselbe: Die Entscheidung darüber, wie viele Termine zu welchen Öffnungszeiten im Bürgeramt zur Verfügung gestellt und mit welchem Vorlauf sie im Buchungssystem freigegeben werden, liege in der eigenverantwortlichen Entscheidung der Bezirke. „Eine Einflussnahme des Senats hierauf ist nach derzeitiger Gesetzeslage nicht möglich“, heißt es in dem Bericht der Innenverwaltung, der vom Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) und von Innensenator Frank Henkel (CDU) unterzeichnet wurde. Schon in der Einleitung steht, „dass der Senat die Organisation und Leitung der Berliner Bürgerämter nicht unmittelbar steuert und keine Weisungsbefugnis gegenüber den Bezirken hat“.

Senat: Berliner wollen kurzfristige Termine

Allerdings führt die Innenverwaltung auch Sachargumente ins Feld. Der Buchungsvorlauf für Termine liege in Berlin einheitlich bei 60 Tagen. Werde er ausgeweitet, erhöhe sich die Quote von Bürgern, die ihren Termin nicht wahrnehmen. Diese liege derzeit bereits bei 17 Prozent. Die Freischaltung von Terminen hänge auch von Mitarbeiter-Kapazitäten ab, eine Personaleinsatzplanung über einen Zeitraum von mehr als acht Wochen sei „schier unmöglich“. Zudem seien die Berliner vorwiegend an kurzfristigen Terminen interessiert, meint die Senatsverwaltung zu wissen.

Wie viele Termine insgesamt angeboten werden, hänge ebenfalls vom vorhandenen Personal ab. Zusätzliche Kontingente seien nur zulasten der Notfallkunden möglich. Auch eine Ausweitung der Öffnungszeiten bedeute ohne zusätzliches Personal nicht, mehr Termine zur Verfügung stellen zu können. Der Senat verweist darauf, dass den Bezirken in den vergangenen zwei Jahren bereits 117 neue Stellen für die Bürgerämter bewilligt wurden.

Zentrale und verbindliche Steuerung nötig

Die Innenverwaltung gelangt zu dem Schluss, dass nachhaltige Verbesserungen in den Bürgerämtern aller Bezirke nur mit der „Einführung einer zentralen und verbindlichen Steuerung“ durchgesetzt werden könnten. Sonst werde jeder Bezirk weiterhin „seine eigenen Belange in den Vordergrund stellen“. Ein Organisationsgutachten, das eine Consultinggesellschaft im Auftrag von Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) erstellt hat, kommt zum selben Ergebnis. Zudem müssten die Dienstleistungen und Arbeitsabläufe der Bürgerämter standardisiert werden, ebenso IT-Ausstattung und IT-Betrieb.