Ratgeber

Bundesarbeitsgericht entscheidet Mehr Urlaubstage für Ältere

Der Frage, ob ältere Arbeitnehmer mehr Urlaubstage bekommen dürfen als jüngere, musste das Bundesarbeitsgericht nachgehen. Letztere fühlen sich diskriminiert.

Arbeitgeber dürfen älteren Arbeitnehmern unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigter mehr Urlaubstage gewähren. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden (Az.: 9 AZR 956/12).

In dem verhandelten Fall hatten sieben Mitarbeiter eines Schuhherstellers aus Rheinland-Pfalz im Alter von 45 bis 56 Jahren geklagt. Sie fühlten sich durch die Regelung des Betriebes diskriminiert. Denn dieser gewährte in der Schuhproduktion tätigen Arbeitnehmern nach Vollendung des 58. Lebensjahres jährlich 36 Arbeitstage Erholungsurlaub - und damit zwei Urlaubstage mehr als den jüngeren Arbeitnehmern. Die Kläger reklamierten, die Urlaubsregelung sei altersdiskriminierend. Der Betrieb müsse deshalb auch dem Rest der Belegschaft jährlich 36 Urlaubstage gewähren. Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen.

So auch das Bundesarbeitsgericht. Demnach kann die unterschiedliche Behandlung aus Altersgründen - wenn ein Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern jährlich mehr Urlaubstage als den jüngeren gewährt - unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigter zulässig sein. Bei der Prüfung, ob eine solche vom Arbeitgeber freiwillig begründete Urlaubsregelung dem Schutz älterer Beschäftigter dient und geeignet, erforderlich und angemessen ist, steht dem Arbeitgeber eine auf die konkrete Situation in seinem Unternehmen bezogene Einschätzung zu.

Der Schuhhersteller hat laut BAG mit seiner Einschätzung, dass Arbeitnehmer nach Vollendung ihres 58. Lebensjahres längerer Erholungszeiten als jüngere Arbeitnehmer brauchen, seinen Gestaltungs- und Ermessensspielraum nicht überschritten.

Dies gilt auch für die Annahme, dass zwei weitere Urlaubstage aufgrund des erhöhten Erholungsbedürfnisses angemessen sind. Zumal auch der Manteltarifvertrag der Schuhindustrie, der mangels Tarifbindung der Parteien keine Anwendung fand, zwei zusätzliche Urlaubstage ab dem 58. Lebensjahr vorsah, begründete das Gericht sein Urteil.

Quelle: ntv.de, awi

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