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Recht auf Vergessen Google entfernt SPIEGEL-Artikel aus Suchergebnissen

Dieser Text soll nicht mehr gefunden werden: Google hat zum ersten Mal einen Artikel des SPIEGEL aus seinen Trefferlisten entfernt. Hintergrund ist die Erwähnung einer Person im Zusammenhang mit Scientology.
Achtung, hier fehlt etwas: Google weist Nutzer auf gelöschte Sucheinträge hin

Achtung, hier fehlt etwas: Google weist Nutzer auf gelöschte Sucheinträge hin

Google hat mit dem Entfernen von Treffern in Suchergebnissen begonnen. Betroffen davon ist auch der SPIEGEL. Sucht man nach einem bestimmten Namen, taucht ein Artikel des Nachrichtenmagazins über die Scientology-Organisation nicht mehr in den Treffern auf. Google weist seine Nutzer am Seitenende selbst darauf hin: "Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechtes entfernt."

Mit einer Suche nach Scientology ohne den betreffenden Namen lässt sich der schon etwas ältere SPIEGEL-Artikel bei google.de und google.com weiterhin finden.

Google folgt damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Mai. Die Richter hatten entschieden, dass Suchmaschinen Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten unter Umständen aus ihren Ergebnislisten streichen müssen. Google hatte daraufhin ein Formular ins Netz gestellt, mit dem Betroffene die Entfernung solcher Einträge veranlassen können. Mittlerweile sind laut Google europaweit mehr als 70.000 Anträge eingegangen, die insgesamt rund 267.000 einzelne Seiten betreffen. 12.000 der Anträge kommen aus Deutschland.

Löschung auf Wunsch

Betreiber von Webseiten, die sich bei Google angemeldet haben, bekommen von dem Konzern eine Mitteilung über entsprechende Löschungen. Auf diese Weise hat SPIEGEL ONLINE von der Entfernung des Scientology-Artikels aus bestimmten Trefferlisten erfahren. Der genaue Grund für die Entfernung wird dabei nicht genannt.

In diesem Fall ließ sich der Grund schnell herausfinden: Google-Suchen nach der Überschrift des Artikels in Kombination mit den Namen aus dem Artikel führten zum Ergebnis. Offenbar hat sich einer der im Text als Scientology-Unterstützer genannten Personen mit einem Löschgesuch an Google gewandt.

Der Konzern hat diesen wie gewünscht umgesetzt: Eine Google-Suche nach der Person verschweigt nun, dass der SPIEGEL ihn in Zusammenhang mit Scientology-Geschäften genannt hatte. Während Suchmaschinen nach dem neuen Urteil vergessen müssen, sind die Archive von Medien ausgenommen. Redaktionen müssen nicht nachträglich ihre Archive säubern, nur weil sich jemand Jahre später über die Berichterstattung ärgert.

Britische Medien warnen vor Zensur

Der "Guardian" hatte ebenfalls von Google mitgeteilt bekommen, dass sechs Artikel in bestimmten Trefferlisten nicht mehr auftauchen. Die Zeitung hatte die Fälle und die Namen der mutmaßlichen Antragssteller öffentlich gemacht . In einem Fall - ein Schiedsrichter hatte in Zusammenhang mit einer Entscheidung offenbar gelogen - hat Google die Löschung nach Protesten der Zeitung  wieder rückgängig gemacht.

Auch die BBC und die "Daily Mail" hatten sich den Protesten angeschlossen. Ihrer Meinung nach hat der Konzern nicht gründlich genug geprüft - und Treffer aus den Ergebnissen entfernt, die weder falsch, irrelevant oder veraltet seien, wie es das Urteil zur Bedingung macht. Ebenso können sich laut dem Urteil Personen mit einer Bedeutung im öffentlichen Leben nicht auf das "Recht auf Vergessen" berufen.