Ganz leise verbreitet sich zurzeit eine Erkenntnis über das Strafgesetz und die Strafverfolgung, die verwirrender kaum sein könnte. Das Strafrecht, so die Erkenntnis, ist zur sogenannten Bekämpfung von sogenannter Kinderpornografie ebenso nutzlos wie legitimationslos. Der Gedanke klingt überraschend und ist vertrackt.

Erstens: Das Besitzen nicht verbotener Nacktfotos minderjähriger Personen begründet regelmäßig einen für eine Hausdurchsuchung hinreichenden Verdacht auf den Besitz auch strafbarer Bilder. Was immer an sozialer Vernichtung folgen mag, hat der Beschuldigte sich selbst zuzuschreiben.