Der Einsatz der libyschen Küstenwache im Mittelmeer soll gegen das Völkerrecht verstoßen. Das berichtet die Osnabrücker Zeitung. Sie beruft sich auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das der Zeitung vorliegt.

Die libysche Regierung hatte im August eine "Such- und Rettungszone" vor der Küste des Landes eingerichtet, die weit in internationale Gewässer reicht. Die Maßnahme richtet sich vor allem gegen Schiffe von Nichtregierungsorganisationen, die im Mittelmeer Geflüchtete retten. Viele Organisationen hatten daraufhin ihre Einsätze eingestellt. 

"Das Recht auf freie Schifffahrt gilt auch für eine Such- und Rettungszone jenseits des Küstenmeeres", heißt es in dem Gutachten. Ein Staat dürfe Schiffen nicht die Einfahrt in diese Gewässer verwehren. "Eine Beeinträchtigung dieses Rechts (...) womöglich unter Androhung oder Anwendung von Zwangsmitteln, stellt einen Verstoß gegen das Seevölkerrecht dar."

Zwar habe ein Staat in dieser Zone gewisse Kontrollrechte, müsse aber das Recht auf freie Seefahrt respektieren: "Die Behinderung von Seenotrettungsoperationen fällt nicht darunter."

"Es bestätigt sich, dass es sich bei der libyschen Küstenwache um eine kriminelle Truppe handelt, die auf Recht und Gesetz pfeift", sagte die innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Ulla Jelpke. Sie forderte die Bundesregierung und die EU auf, die Zusammenarbeit mit Libyen einzustellen. Sonst machten sie sich an der Mitwirkung von Menschenrechtsverletzungen schuldig. Jelpke hat beantragt, das Thema auf die Tagesordnung einer Sondersitzung des Bundestagsinnenausschusses am Dienstag zu setzen.