Terror in Ansbach Die Asyl-Akte
des ISIS-Bombers

„Ich will keine Waffen gegen Menschen tragen“, schrieb Mohammad Daleel (27) in seinem Antrag

Ansbach – Am 21. August 2014 beantragte Mohammad Daleel (27) aus Syrien Asyl in Deutschland. Bei einer späteren Befragung durch die Beamten sagte er: „Ich will keine Waffen gegen Menschen tragen.“ Es sind die Worte eines feigen Terror-Bombers!

Der Terror von Ansbach

Fast zwei Jahre später zündete der junge Mann beim Musikfestival in Ansbach eine Bombe. 15 Menschen wurden verletzt, er selbst starb. Später fanden die Beamten auf seinem Handy ein Video. Darauf ist zu sehen, wie sich Daleel zu ISIS bekennt. Später prahlt die Terrormiliz: „Er war ein Soldat des Islamischen Staats.“

Vier Anschläge in sieben Tagen

Karte: Anschlag in Ansbach vor Musikfestival

BILD LIEGT DIE ASYL-AKTE DES BOMBERS VON ANSBACH VOR!

Ermittler überprüfen nun auch anhand dieser Dokumente, ob Daleels Geschichte wahr ist. Oder ob Terroristen ihn geschickt haben. Am 24. August 2014 gab er den Behörden in Zirndorf Auskunft über seine Einreise und sein Leben. Die Befragung endete um 12.18 Uhr.

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SEIN LEBEN

Daleel berichtete: Er sei Sunnit und stamme aus Aleppo in Syrien (Stadtteil Ansar al-Sharqi). Dort habe er nach der Schule ein Semester Jura studiert, nebenher in der Seifenfabrik des Vaters gearbeitet. „Eine Rakete hatte unser Haus beschädigt, ich wurde schwer verletzt in die Türkei gebracht.“ Er sei nach Syrien zurückgekehrt, ein Versuch, sich nach Europa schleusen zu lassen, misslang.

Daleel sagte, er sei mehrfach festgenommen worden, von der Regierung und von al-Qaida. Angeblich, weil er Videos von Demonstrationen veröffentlicht habe. Er schilderte den deutschen Beamten seine Ängste: „Ich fürchte mich vor dem Tod und Demütigung. Ich will keine Waffen gegen Menschen tragen. Ich habe Angst vor einer Rückkehr nach Syrien, weil ich zu einem Mörder werden könnte.“

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SEINE FAMILIE

Daleel gab an: „Meine Frau und meine Kinder sind gestorben. Sie wurden von Splittern verletzt. Mein Haus wurde bombardiert.“ Die Regierung habe seine Familie inhaftiert. Zu Vater Yousef (70) und Mutter Kamilia (62) habe er keinen Kontakt. Daleel behauptete: „Meine Eltern sind im Gefängnis.“ Sie hätten gegen die Regierung demonstriert.

SEIN WEG NACH DEUTSCHLAND

Daleel will seine Heimat am 16. Juli 2013 verlassen haben. So ist es in der Asyl-Akte vermerkt. Mit einem Sammeltaxi sei er in die Türkei gelangt. Dort habe er sich von Schleppern nach Bulgarien fahren lassen. Daleel gab bei den deutschen Behörden an: „In Bulgarien musste ich einen Asylantrag stellen.“ Das war im September 2013.

Zwei Monate habe er im Gefängnis gesessen, in Sofia und Lubimedz. Er sei geschlagen worden. Und: „Ich wurde nicht medizinisch versorgt, obwohl ich Splitter im Körper habe.“ Später will er acht Monate in einer Ruine gelebt haben.

Am 17. April 2014 flog er von Sofia nach Wien (Austrian Airlines, Flug OS 806, Platz 22A, ein Koffer). Die österreichischen Behörden greifen ihn auf („Meine Dokumente eingezogen“). Daleel beantragte am 20. April Asyl in Österreich, nutzte aber am 5. Juli eine Mitfahrgelegenheit nach München.

WARUM KONNTE ER NICHT ABGESCHOBEN WERDEN?

Die deutschen Behörden fanden heraus, dass Daleel bereits einen Asylantrag in Bulgarien gestellt hatte. Der Syrer erhielt am 2. Dezember 2014 von der Ausländerbehörde in Bayern einen Abschiebe-Bescheid für Bulgarien.

Kurz davor, am 13. November, schrieb ein Nürnberger Anwalt ans Bundesamt für Migration, dass Daleel nicht abgeschoben werden könne – wegen einer Knieverletzung, die bereits in Bulgarien nicht behandelt wurde. Dazu das Attest eines Chirurgen aus Ansbach.

Nach dem Abschiebe-Bescheid schrieb der Bundestagsabgeordnete Harald Weinberg (Linkspartei) nach BILD-Informationen aus Sicherheitskreisen an die Stadt Ansbach. Weinberg bat, von der Abschiebung des Syrers abzusehen, bis die notwendige medizinische Behandlung des Flüchtlings abgeschlossen sei.

Weinberg gestern zu BILD: „Nach allem, was ich damals wusste, würde ich heute wieder so entscheiden.“

Der Syrer klagte gegen die Abschiebung beim Verwaltungsgericht. Am 18. Februar 2015 wurde sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgesetzt. Grund: zwei Suizidversuche. „Dabei ritzte er sich oberflächlich die Arme“, erklärte Polizei-Vizepräsident Roman Fertinger gestern.

Tags darauf wurde ihm eine Duldung ausgesprochen – aber die wurde am 25. Februar 2015 vom BAMF aufgehoben. Das BAMF ordnete erneut die Abschiebung an.
Erst am 13. Juli 2016 wurde Daleel mitgeteilt, dass er innerhalb von 30 Tagen das Land zu verlassen hat.

Immer wieder berichtete Mohammad Daleel Freunden von der Abschiebung. Und dass er etwas unternehmen müsse ...