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Panama Papers Schäuble ließ Informanten abblitzen

Mehrmals wandte sich ein Whistleblower nach SPIEGEL-Informationen an den Bundesfinanzminister. Der Insider wollte über dubiose Geschäfte der Bundesdruckerei auspacken - wurde aber abgewiesen.
Bundesfinanzminister Schäuble

Bundesfinanzminister Schäuble

Foto: FABRIZIO BENSCH/ REUTERS

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und sein Staatssekretär Werner Gatzer haben nach SPIEGEL-Informationen jahrelang den Kontakt mit einem Whistleblower verweigert. Der Mann hatte über dubiose Geschäfte einer Briefkastenfirma in Panama auspacken wollen. Die dem Finanzministerium unterstellte Bundesdruckerei hatte diese Firma benutzt, um Geschäfte in Venezuela zu machen. (Lesen Sie hier die ganze Geschichte im neuen SPIEGEL.)

Weder Schäuble, der zurzeit gegen Offshore-Firmen Front macht, noch Gatzer, der im Aufsichtsrat des Staatskonzerns sitzt, reagierten jahrelang auf das Angebot des Insiders, der sie persönlich angeschrieben hatte. Gegründet wurde die von der Bundesdruckerei benutzte Briefkastenfirma Billingsley Global Corporation bei jener Anwaltskanzlei Mossack Fonseca, die jetzt im Zentrum der Panama Papers steht.

Der Whistleblower hatte sich 2012 und 2013 an den Aufsichtsrat der Bundesdruckerei gewandt, um diesem seine Erkenntnisse über mutmaßliche Scheingeschäfte und Betrügereien zu offenbaren. Doch statt ihn anzuhören, schrieb ein Anwalt im Auftrag der Bundesdruckerei, der Whistleblower solle sich nicht noch einmal beim Aufsichtsrat melden.

In den Panama Papers taucht nun die Bundesdruckerei wie auch die Firma Billingsley auf. Wie sich aus drei Urkunden der Kanzlei Mossack Fonseca ergibt, hatte der ehemalige Auslandschef der Bundesdruckerei persönliche Handlungsvollmachten für die Billingsley Global Corporation und war Erster Direktor einer Billingsley Global Investment. Dagegen hatte der frühere Auslandschef selbst in einer eidesstattlichen Versicherung noch behauptet, er habe die Billingsley Global Corporation niemals gelenkt.

Der Anwalt des Top-Managers behauptete gleichwohl auf Anfrage, sein Mandant habe sich nichts zuschulden kommen lassen. Das Finanzministerium teilte mit, es sei "nicht angezeigt" gewesen, mit dem Whistleblower zu reden, nachdem dieser die Bundesdruckerei verklagt habe. Bei zahlreichen internen wie externen Untersuchungen seien zudem bisher keine Gesetzesverstöße festgestellt worden. Allerdings laufe inzwischen bei der Bundesdruckerei eine erneute Überprüfung des Venezuela-Geschäfts.