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Amt in Bremerhaven erstattet Anzeige Verdacht auf Wahlfälschung

Der Stadtwahlleiter in Bremerhaven hat Strafanzeige wegen Wahlfälschung erstattet. Bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung soll die Piratenpartei fälschlicherweise zu viele Stimmen bekommen haben.
22.05.2015, 00:00 Uhr
Lesedauer: 2 Min
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Verdacht auf Wahlfälschung
Von Wigbert Gerling

Der Stadtwahlleiter in Bremerhaven hat Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Wahlfälschung erstattet. Der Verdacht: bei der Auszählung der Stimmen zur Stadtverordnetenversammlung wurden 45 Stimmen zugunsten der Piratenpartei in den Computer eingegeben, die gar nicht abgegeben worden waren. Die Staatsanwaltschaft Bremen leitete am Freitag ein Ermittlungsverfahren ein.

Wer das Ergebnis einer Wahl verfälscht, so heißt es im Strafgesetzbuch, „wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“. Auf diese Regelung verweist die Staatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme zum Vorfall in Bremerhaven, wo Schülerinnen und Schüler eingesetzt worden waren, um die Auszählung der Stimmen zur Bürgerschaft und Stadtverordnetenversammlung am 10. Mai zu unterstützen.

Horst Keipke, Leiter des Bürger und Ordnungsamts und zuständig für die Wahlen in Bremerhaven, bestätigte am Freitag, dass er Anzeige erstattet habe. Bei einer Überprüfung der abgegebenen Stimmen zur Stadtverordnetenversammlung habe sich herausgestellt, dass die Zahl der Stimmen, die tatsächlich abgegeben worden war, nicht zu der passte, die dann im Rechner erfasst worden sei. Es gehe um neun Fälle und damit – weil jeder Wähler fünf Kreuze machen könne – um 45 Stimmen, die allesamt für die Piraten Partei registriert worden seien. Deshalb sei die Strafverfolgungsbehörde eingeschaltet worden.

Für Thomas Jürgewitz, Spitzenkandidat der Alternative für Deutschland (AfD) ist dies ein weiteres Indiz dafür, dass es bei der Wahl am 10. Mai zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei. Es gebe den dringenden Verdacht, dass „neun Wähler erfunden“ und damit 45 Stimmen der Piraten Partei „komplett zugeschlagen“ worden seien.

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Die Partei, so fügte Thomas Jürgewitz hinzu, habe allerdings nicht nur, wie in diesem Fall, die Stadtverordnetenversammlung im Blick, sondern auch die Auszählung zur Bürgerschaftswahl in Bremerhaven. Sobald das amtliche Endergebnis der Abstimmung feststehe, werde die Partei offiziell Einspruch gegen das Ergebnis einlegen.

Die Alternative für Deutschland hatte bereits in direktem zeitlichen Zusammenhang mit dem 10. Mai erklärt, sie prüfe eine Anfechtung der Wahl in Bremerhaven. Am dem Wahlsonntag wurde bilanziert, die Partei sei offenbar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Es hätten zehn Wählerinnen und Wähler gefehlt, hieß es bei der AfD.

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