18.03.2015 Aufrufe

Schriftliche Stellungnahme des Bündnisses gegen sexuelle Belästigung und Diskriminierung an der MLU für die Anhörung im Landtag, 13.03.2015

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Schriftliche</strong> <strong>Stellungnahme</strong> <strong>des</strong> <strong>Bündnisses</strong> <strong>gegen</strong> <strong>sexuelle</strong> <strong>Diskr<strong>im</strong>inierung</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Belästigung</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zum<br />

Thema „Sexuelle <strong>Diskr<strong>im</strong>inierung</strong>, <strong>Belästigung</strong> <strong>und</strong> Gewalt <strong>gegen</strong>über<br />

Stu<strong>die</strong>renden sowie <strong>gegen</strong>über dem Personal <strong>an</strong> den Hochschulen in<br />

Sachsen-Anhalt“<br />

Einladung zur <strong>Anhörung</strong> <strong>des</strong> Ausschusses <strong>für</strong> Recht, Verfassung <strong>und</strong> Gleichstellung am<br />

<strong>13.03.2015</strong>, L<strong>an</strong>dtag Sachsen-Anhalt<br />

Das Bündnis <strong>gegen</strong> <strong>sexuelle</strong> <strong>Diskr<strong>im</strong>inierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Belästigung</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> Martin-Luther-<br />

Universität Halle-Wittenberg [<strong>im</strong> Folgenden Bündnis gen<strong>an</strong>nt] ist eine Initiative aus<br />

Betroffenen, Stu<strong>die</strong>renden, ehemaligen Stu<strong>die</strong>renden <strong>und</strong> Sympathis<strong>an</strong>t_innen <strong>und</strong> hat sich <strong>im</strong><br />

Mai 2014 gegründet. In erster Linie versteht sich das Bündnis als Interessenvertretung <strong>der</strong><br />

Betroffenen von <strong>sexuelle</strong>r <strong>Diskr<strong>im</strong>inierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Belästigung</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> Martin-Luther-Universität<br />

Halle-Wittenberg [<strong>im</strong> Folgenden <strong>MLU</strong> gen<strong>an</strong>nt], <strong>die</strong> aufgr<strong>und</strong> zahlreicher negativer<br />

Erfahrungen mit den da<strong>für</strong> vorgesehenen Ansprechpartnern <strong>an</strong> <strong>der</strong> Universität in eine<br />

geradezu ausweglose Situation geraten sind.<br />

Wir versuchen den Betroffenen <strong>die</strong> Unterstützung <strong>und</strong> Hilfe zu bieten, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Universität<br />

ihnen nicht zu geben vermag. D<strong>an</strong>eben besteht unser Ziel auch darin, <strong>die</strong> rechtlichen <strong>und</strong><br />

strukturellen Missstände <strong>im</strong> Umg<strong>an</strong>g mit <strong>sexuelle</strong>r <strong>Diskr<strong>im</strong>inierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Belästigung</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

Universität zu benennen, <strong>die</strong>sbzgl. Tr<strong>an</strong>sparenz zu schaffen sowie Än<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong><br />

Verbesserungen auf <strong>die</strong>sen Ebenen herbeizuführen.<br />

Aus <strong>der</strong> universitären „Richtlinie <strong>gegen</strong> <strong>sexuelle</strong> <strong>Diskr<strong>im</strong>inierung</strong>, <strong>Belästigung</strong> <strong>und</strong> Gewalt“<br />

vom 21.10.1998 geht hervor, dass sich <strong>die</strong> Universität da<strong>für</strong> einsetze, dass „[…] <strong>die</strong><br />

Persönlichkeitsrechte von Menschen <strong>und</strong> <strong>der</strong>en individuelle Persönlichkeitsgrenzen<br />

respektiert <strong>und</strong> gewahrt werden. Sexuelle <strong>Diskr<strong>im</strong>inierung</strong>, <strong>Belästigung</strong> <strong>und</strong> Gewalt stellen<br />

eine Verletzung <strong>der</strong> Persönlichkeitsrechte dar.“ Weiter heißt es: „Alle Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Universität, insbeson<strong>der</strong>e solche mit Ausbildungs-, Qualifizierungs- <strong>und</strong> Leitungsaufgaben in<br />

Lehre, Forschung, Ausbildung <strong>und</strong> Verwaltung haben in ihrem Arbeitsbereich aufgr<strong>und</strong> ihrer<br />

Fürsorgepflicht da<strong>für</strong> zu sorgen, daß sexuell diskr<strong>im</strong>inieren<strong>des</strong> Verhalten <strong>und</strong><br />

Gewalt<strong>an</strong>wendung unterbleiben bzw. abgestellt werden. […] Arbeitgeber <strong>und</strong><br />

Dienstvorgesetzte haben <strong>die</strong> Beschäftigten vor <strong>sexuelle</strong>r <strong>Belästigung</strong> am Arbeitsplatz zu<br />

schützen. Dieser Schutz umfaßt auch vorbeugende Maßnahmen.“ 1<br />

Es gibt Regelungen <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>MLU</strong>, <strong>die</strong> den Tatbest<strong>an</strong>d <strong>der</strong> <strong>sexuelle</strong>n <strong>Diskr<strong>im</strong>inierung</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Belästigung</strong> umfassen, allerdings resultiert aus <strong>die</strong>sen kein eindeutiger <strong>und</strong> umfassen<strong>der</strong><br />

Schutz. Eindeutige Regeln sind lediglich vorh<strong>an</strong>den, wenn <strong>sexuelle</strong> <strong>Diskr<strong>im</strong>inierung</strong> o<strong>der</strong><br />

<strong>Belästigung</strong> innerhalb <strong>der</strong> Mitarbeiter_innenebene auftritt 2 .<br />

Wir haben festgestellt, dass <strong>für</strong> Stu<strong>die</strong>rende unzureichende Möglichkeiten bestehen, wenn sie<br />

von <strong>sexuelle</strong>r <strong>Diskr<strong>im</strong>inierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Belästigung</strong> durch Mitarbeiter_innen <strong>der</strong> Universität<br />

betroffen sind. Zum eindeutigen Schutz <strong>für</strong> Stu<strong>die</strong>rende ist dem Bündnis we<strong>der</strong> ein<br />

entsprechen<strong>der</strong> Passus <strong>im</strong> L<strong>an</strong><strong>des</strong>hochschulgesetz noch eine entsprechende Richtlinie <strong>des</strong><br />

Senates o<strong>der</strong> ein entsprechen<strong>der</strong> Passus in den Arbeitsverträgen <strong>der</strong> Universitätsmitglie<strong>der</strong><br />

bek<strong>an</strong>nt. Die zitierte universitäre Richtlinie gewährt Stu<strong>die</strong>renden lediglich einen indirekten<br />

Schutz, da alle Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>MLU</strong> verpflichtet sind, <strong>sexuelle</strong>r <strong>Diskr<strong>im</strong>inierung</strong> vorzubeugen<br />

1<br />

Siehe: http://www.verwaltung.uni-halle.de/KANZLER/ZGST/ABL/1998/98'1'05.HTM. Abgerufen am<br />

10.03.2015.<br />

2<br />

Nur auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Mitarbeiter_innen greift das Allgemeine Gleichbeh<strong>an</strong>dlungsgesetz (AGG). Vgl. dazu <strong>die</strong><br />

Darstellung <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>konferenz <strong>der</strong> Frauen- <strong>und</strong> Gleichstellungsbeauftragten <strong>an</strong> Hochschulen unter:<br />

http://www.bukof.de/index.php/Rechtliches.html. Abgerufen am 10.03.2015.


<strong>und</strong> <strong>die</strong>se <strong>an</strong> geeignete Stellen weiterzuleiten. Der Schutz <strong>der</strong> Stu<strong>die</strong>renden hängt <strong>der</strong>zeit von<br />

<strong>der</strong> Sensibilität <strong>und</strong> dem Engagement <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>MLU</strong> ab. Ebenso ist <strong>die</strong> Universität,<br />

den empfohlenen vertrauensbildenden Maßnahmen, wie <strong>der</strong> „Bildung eines Vertrauensrates“ 3 ,<br />

bis heute nicht nachgekommen.<br />

An dem tatsächlichen Verhalten vieler Mitglie<strong>der</strong> <strong>und</strong> Angehörige <strong>der</strong> Universität, selbst <strong>der</strong><br />

studentischen Gremien, lässt sich erkennen, dass es <strong>an</strong> Bemühungen <strong>und</strong> Interesse <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Betroffenen <strong>und</strong> <strong>die</strong>jenigen m<strong>an</strong>gelt, <strong>die</strong> sich <strong>gegen</strong> <strong>sexuelle</strong> <strong>Diskr<strong>im</strong>inierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Belästigung</strong><br />

zur Wehr setzen wollen. Diese scheint <strong>für</strong> <strong>die</strong> meisten Universitätsmitglie<strong>der</strong> <strong>im</strong>mer noch ein<br />

Tabuthema darzustellen <strong>und</strong> demnach besteht <strong>für</strong> sie keine Notwendigkeit kritisierend<br />

einzugreifen.<br />

Unsere Initiative hat sich mit zwei Vorfällen von <strong>sexuelle</strong>r <strong>Diskr<strong>im</strong>inierung</strong>, <strong>die</strong> jeweils zu<br />

einem Beschwerdeverfahren geführt haben, beschäftigt: sieben Beschwerden <strong>gegen</strong> einen<br />

Lehrbeauftragten innerhalb <strong>der</strong> Philosophischen Fakultät I <strong>und</strong> einen Vorfall in <strong>der</strong><br />

Naturwissenschaftlichen Fakultät III. Darüber hinaus sind uns auch weitere Vorfälle bek<strong>an</strong>nt,<br />

<strong>die</strong> allerdings bisl<strong>an</strong>g nicht zu einer Beschwerde geführt haben.<br />

In beiden uns bek<strong>an</strong>nten Fällen wurden <strong>die</strong> Betroffenen bezüglich ihrer Beschwerdeverfahren<br />

weitgehend <strong>im</strong> Unklaren gelassen <strong>und</strong> erhielten von allen uns bek<strong>an</strong>nten relev<strong>an</strong>ten Stellen<br />

(AGG-Beschwer<strong>des</strong>telle, Gleichstellungsbeauftragte, Personalverwaltung, Prorektorat,<br />

Rektorat, StuRa, Arbeitskreis „<strong>sexuelle</strong> <strong>Belästigung</strong>“) gar keine o<strong>der</strong> nur wenig<br />

Unterstützung. Es erfolgte entwe<strong>der</strong> keine o<strong>der</strong> aber eine fehlerhafte <strong>und</strong> unzureichende<br />

Beratung. Des Weiteren versäumte m<strong>an</strong> es, Betroffene über ihre Rechte <strong>und</strong> damit<br />

verb<strong>und</strong>ene Fristen aufzuklären.<br />

Regelmäßig waren Vermittlungsprobleme zwischen den jeweiligen Stellen, sowie fehlende<br />

H<strong>an</strong>dlungsmacht auszumachen. Da es keine eindeutige Anlaufstelle <strong>für</strong> Stu<strong>die</strong>rende gibt, wie<br />

es <strong>die</strong> AGG-Beschwer<strong>des</strong>telle <strong>für</strong> Beschäftigte <strong>der</strong> Universität sein k<strong>an</strong>n, werden <strong>die</strong><br />

Betroffenen unserer Erfahrung nach nicht selten von einer zur <strong>an</strong><strong>der</strong>en Stelle geschickt. Eine<br />

eindeutige Ver<strong>an</strong>twortlichkeit <strong>für</strong> <strong>die</strong> Betroffenen wurde von keinem Ansprechpartner<br />

vermittelt.<br />

Beide Fälle verdeutlichen, dass <strong>die</strong> rechtliche Ebene eine untergeordnete Rolle spielt. Im<br />

ersten Fall, bei dem einige Beschwerdeführerinnen keine Mitarbeiter <strong>der</strong> Universität<br />

darstellten <strong>und</strong> somit keine Beschwerde nach dem AGG (= Allgemeines<br />

Gleichbeh<strong>an</strong>dlungsgesetz) vollzogen werden konnte, war <strong>die</strong> Beschwerde dennoch<br />

erfolgreich, da dem entsprechenden Dozenten zunächst gekündigt wurde. Im zweiten Fall, in<br />

dem <strong>die</strong> Betroffene zugleich Mitarbeiterin <strong>der</strong> Universität war <strong>und</strong> damit <strong>die</strong> Beschwerde<br />

rechtlich eindeutig dem AGG unterlag, war <strong>die</strong> Beschwerde hin<strong>gegen</strong> nicht erfolgreich.<br />

In beiden Fällen haben wir eine Willkür <strong>im</strong> Beschwerdeverfahren beobachten können: In<br />

einem Fall kam es zu einer <strong>für</strong> <strong>die</strong> Betroffene emotional sehr belastenden Gegenüberstellung,<br />

wi<strong>der</strong> dem AGG. Einige Betroffene erhielten eine offizielle schriftliche Ausfertigung ihrer<br />

Beschwerde, <strong>an</strong><strong>der</strong>e da<strong>gegen</strong> nicht. In einem Fall wurde <strong>die</strong> Beschwerde eigenwillig von <strong>der</strong><br />

zuständigen Stelle entschärft <strong>und</strong> z.T. nur gekürzt weitergeleitet. In allen Fällen erhielten<br />

Betroffene, trotz Nachfrage, keine o<strong>der</strong> lediglich unzureichende offizielle Informationen zu<br />

ihrem jeweiligen Beschwer<strong>des</strong>t<strong>an</strong>d.<br />

Zu <strong>der</strong> Tatsache, dass <strong>im</strong> ersten Fall das „auffällige Verhalten“ <strong>des</strong> Dozenten über Jahre<br />

hinweg <strong>im</strong> betreffenden Seminar bek<strong>an</strong>nt war <strong>und</strong> es dennoch in <strong>der</strong> Verg<strong>an</strong>genheit zu keiner<br />

Meldung <strong>an</strong> <strong>die</strong> Universitäts- bzw. Dienststellenleitung kam, gab es keine Klärung. Uns liegt<br />

3<br />

Siehe: http://www.verwaltung.uni-halle.de/KANZLER/ZGST/ABL/1998/98'1'05.HTM. Abgerufen am<br />

10.03.2015.


interner Schriftverkehr zwischen Seminar <strong>und</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>en Stellen bis zum Rektorat vor, <strong>der</strong> <strong>die</strong><br />

Vermutung nahelegt, dass <strong>die</strong> jeweils ver<strong>an</strong>twortlichen Inst<strong>an</strong>zen <strong>gegen</strong> ihre Fürsorgepflicht 4<br />

verstoßen haben. 5 Auch unser Verdacht, dass <strong>der</strong> betreffende Dozent noch während <strong>des</strong><br />

Kündigungsverfahrens <strong>an</strong> einer <strong>an</strong><strong>der</strong>en Fakultät <strong>an</strong>geb<strong>und</strong>en wurde, was sowohl auf<br />

offiziellen Internetseiten <strong>der</strong> Universität nachzulesen war als auch auf Nachfrage einer<br />

Betroffenen von einer Gleichstellungsbeauftragten eindeutig bestätigt wurde 6 , wurde dennoch<br />

stets als Gerücht abget<strong>an</strong> 7 .<br />

Dem Dozenten wurde zunächst wegen massiven <strong>Belästigung</strong>svorwürfen gekündigt. Aufgr<strong>und</strong><br />

schwerwiegen<strong>der</strong> Formfehler <strong>der</strong> Universität <strong>im</strong> Kündigungsablauf konnte <strong>die</strong>ser eine<br />

Kündigungsschutzklage erheben. Der Rechtsstreit endete schließlich mit einem<br />

einvernehmlichen Vergleich, nach dem <strong>der</strong> Kläger zudem eine Abfindungssumme sowie ein<br />

wohlwollen<strong>des</strong> Arbeitszeugnis erhält.<br />

Der zweite uns vorliegende Fall offenbarte grobe Verstöße <strong>gegen</strong> das AGG. Bereits bei<br />

Einreichung <strong>der</strong> Beschwerde, wurde nach Aussage <strong>der</strong> Studentin, von <strong>der</strong> AGG-<br />

Beschwer<strong>des</strong>telle darauf hingewiesen, „[…] dass <strong>die</strong> Beschwerde keinen Erfolg habe, da <strong>der</strong><br />

Professor doch in zwei Jahren in den Ruhest<strong>an</strong>d gehe“. In <strong>der</strong> Gegenüberstellung mit dem<br />

Beschwerdegegner, wurde <strong>die</strong> Studentin selbst beschuldigt, sich fehlerhaft verhalten zu<br />

haben. Da <strong>die</strong> Studentin zugleich wissenschaftliche Hilfskraft war, erfolgte <strong>die</strong> Beschwerde<br />

nach dem AGG. Den aus § 12 <strong>des</strong> AGG resultierenden Maßnahmen <strong>und</strong> Pflichten <strong>des</strong><br />

Arbeitgebers kam <strong>die</strong> Universität <strong>für</strong> uns nicht erkennbar nach. Die Betroffene musste <strong>gegen</strong><br />

ihren Wunsch weiterhin mit dem Beschwerdegegner zusammenarbeiten, was zur Folge hatte,<br />

dass <strong>die</strong>se nun <strong>an</strong> ihrem Arbeits- <strong>und</strong> Stu<strong>die</strong>nort gemobbt wurde.<br />

Zudem stellte <strong>die</strong> Universität <strong>die</strong> Lohnzahlung <strong>der</strong> Studentin ein, <strong>die</strong> sie daraufhin versuchte,<br />

mit Hilfe eines Anwaltes geltend zu machen. Bzgl. <strong>des</strong> Lohnes unterbreitete <strong>die</strong> Universität<br />

<strong>der</strong> Betroffenen ein Vergleichs<strong>an</strong>gebot 8 , das darin best<strong>an</strong>d, dass ihr <strong>der</strong> Lohn nur unter <strong>der</strong><br />

Bedingung <strong>des</strong> Verzichtes <strong>der</strong> Beschwerde nach AGG <strong>und</strong> <strong>der</strong> damit verb<strong>und</strong>enen Ansprüche<br />

ausgezahlt werde. Versuche eine Fristverlängerung in <strong>die</strong>ser Angelegenheit zu bewirken,<br />

waren nicht erfolgreich, so dass <strong>die</strong> Studentin das Angebot <strong>der</strong> Universität <strong>an</strong>nahm, um<br />

wenigstens nicht ihre Ansprüche auf den Lohn zu verlieren. Ihre Beschwerde nach AGG<br />

wurde nach Annahme <strong>des</strong> Angebotes abgelehnt. Bisweilen ist <strong>die</strong> Studentin <strong>an</strong> einer <strong>an</strong><strong>der</strong>en<br />

Universität, um ihre noch fehlenden Stu<strong>die</strong>nleistungen zu erl<strong>an</strong>gen; Maßnahmen <strong>der</strong><br />

Universität <strong>gegen</strong>über dem Beschwerdegegner sind unbek<strong>an</strong>nt.<br />

Wie<strong>der</strong>holt hat das Bündnis versucht, verschiedene Universitätsmitglie<strong>der</strong> über konkrete<br />

Vorfälle zu informieren <strong>und</strong> sie um eine <strong>Stellungnahme</strong> <strong>und</strong> Unterstützung gebeten. In <strong>die</strong>sem<br />

Zusammenh<strong>an</strong>g haben wir uns auch stets bemüht, auf <strong>für</strong> uns offenk<strong>und</strong>ige Probleme <strong>und</strong><br />

Missstände hinzuweisen. Unsere Bemühungen, das sensible Thema <strong>der</strong> <strong>sexuelle</strong>n<br />

<strong>Diskr<strong>im</strong>inierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Belästigung</strong> innerhalb <strong>der</strong> Universität tr<strong>an</strong>sparent zu machen <strong>und</strong><br />

Aufklärung über <strong>die</strong> damit verb<strong>und</strong>enen Unklarheiten durchzusetzen, haben lediglich gezeigt,<br />

dass von Seiten <strong>der</strong> Universität kaum H<strong>an</strong>dlungsbedarf zu bestehen scheint. Die von uns<br />

erhofften Reaktionen blieben aus.<br />

4<br />

Vgl. dazu: http://www.verwaltung.uni-halle.de/KANZLER/ZGST/ABL/1998/98'1'05.HTM. Abgerufen am<br />

10.03.2015.<br />

5<br />

Die jeweiligen Dokumente sind bei uns vertraulich einsehbar.<br />

6<br />

Siehe: http://lokal.radiocorax.de/<strong>sexuelle</strong>-diskr<strong>im</strong>inierung-<strong>an</strong>-<strong>der</strong>-universitaet-halle-<strong>der</strong>-rektor-beziehtstellung/.<br />

Abgerufen am 10.03.2015. In dem Radiointerview sagt <strong>der</strong> Rektor u.a. „Ich k<strong>an</strong>n g<strong>an</strong>z klar sagen, dass<br />

<strong>der</strong> Betreffende keine Lehre ausgeübt hat, seit <strong>die</strong>se Vorfälle bek<strong>an</strong>nt sind. Es gibt dort eine g<strong>an</strong>ze Reihe von<br />

wilden Gerüchte, <strong>die</strong> aber nicht bestätigt sind.“<br />

7<br />

Die jeweiligen Belege (Screenshot <strong>der</strong> Auflistung als Mitarbeiter in einer <strong>an</strong><strong>der</strong>en Fakultät, Bestätigung <strong>der</strong><br />

Anbindung in <strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>en Fakultät) sind bei uns vertraulich einsehbar.<br />

8<br />

Dieses liegt uns in schriftlicher Form vor <strong>und</strong> ist vertraulich einsehbar.


Statt <strong>die</strong> Missstände zu kritisieren, monierten nun einige Universitätsmitglie<strong>der</strong> vielmehr<br />

unsere Initiative. Unser zu Anf<strong>an</strong>g <strong>an</strong>onymes Agieren sowie unsere For<strong>der</strong>ungen nach einer<br />

klaren Positionierung stießen auf Unverständnis. Statt einen offenen Dialog innerhalb <strong>der</strong><br />

Universität zu führen, versteckt m<strong>an</strong> sich hinter dem Argument, dass es laufende Verfahren<br />

gäbe <strong>und</strong> m<strong>an</strong> <strong>des</strong>halb dazu schweigen müsse. Statt ihrer Ver<strong>an</strong>twortlichkeit gerecht zu<br />

werden, praktiziert m<strong>an</strong> eine erneute Verschiebung <strong>der</strong> Ver<strong>an</strong>twortlichkeiten, indem m<strong>an</strong> auf<br />

eine weitere scheinbar bereits etablierte Stelle, den Arbeitskreis „Sexuelle <strong>Belästigung</strong>“<br />

verweist. Dieser sei eigens da<strong>für</strong> eingerichtet, da sich <strong>die</strong> „existierenden Verfahrensabläufe<br />

[…] als nicht opt<strong>im</strong>al gestaltet <strong>und</strong> AGG-konform [erwiesen] <strong>und</strong> […] insbeson<strong>der</strong>e<br />

Stu<strong>die</strong>renden nicht ausreichend Schutz <strong>und</strong> Beratungs<strong>an</strong>gebote“ 9 bereitstellten. Ziele <strong>des</strong><br />

Arbeitskreises seien „vorh<strong>an</strong>dene Strukturen zu opt<strong>im</strong>ieren <strong>und</strong> neue zu schaffen, <strong>die</strong><br />

Angehörigen <strong>der</strong> Hochschule <strong>für</strong> <strong>die</strong> Thematik zu sensibilisieren <strong>und</strong> v.a. <strong>die</strong> Beratung <strong>und</strong><br />

Unterstützung von Betroffenen zu verbessern“ 10 . Inwiefern <strong>der</strong> Arbeitskreis seinen eigenen<br />

gesteckten Zielen nachkommt, bleibt fraglich. 11<br />

Da sich <strong>die</strong> Universität ihrer Ver<strong>an</strong>twortlichkeit zu <strong>die</strong>sem Thema entzieht <strong>und</strong> auch <strong>die</strong><br />

Dringlichkeit nach H<strong>an</strong>dlungsbereitschaft ihr wohl nicht bewusst ist, hat sich das Bündnis <strong>an</strong><br />

verschiedene L<strong>an</strong>dtagsabgeordnete, <strong>die</strong> Gleichstellungsbeauftragte <strong>der</strong> Stadt Halle, <strong>die</strong><br />

Justizministerin <strong>des</strong> L<strong>an</strong><strong>des</strong> Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> <strong>die</strong> regionale Presse gew<strong>an</strong>dt. Weiter hat das<br />

Bündnis <strong>die</strong> Unterstützung <strong>des</strong> Frauen Politischen Run<strong>des</strong> Tisches <strong>der</strong> Stadt Halle erfahren,<br />

<strong>der</strong> sich ebenfalls mit einem Brief <strong>an</strong> <strong>die</strong> Universitätsleitung gewendet hat – auch dazu fehlt<br />

bis heute jegliche Reaktion.<br />

Bündnis <strong>gegen</strong> <strong>sexuelle</strong> <strong>Diskr<strong>im</strong>inierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Belästigung</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> Martin-Luther-Universität<br />

Halle-Wittenberg<br />

Kontakt:<br />

Fr<strong>an</strong>z Sawertal (Sprecher <strong>des</strong> <strong>Bündnisses</strong>)<br />

Christi<strong>an</strong>e Straub (stellv. Sprecherin <strong>des</strong> <strong>Bündnisses</strong>)<br />

Email: buendnis-gsd-mlu@gmx.de<br />

Weitere Informationen zu unserer bisherigen Arbeit sowie unsere öffentlichkeitswirksamen Schritte finden Sie<br />

unter:<br />

Internetpräsenz: www.buendnis-gsd.de<br />

In Facebook zu erreichen unter: Bündnis <strong>gegen</strong> <strong>sexuelle</strong> <strong>Belästigung</strong> <strong>und</strong> <strong>Diskr<strong>im</strong>inierung</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>MLU</strong><br />

9<br />

Siehe: http://www.sozial-konfliktberatung.uni-halle.de/<strong>sexuelle</strong>_belaestigung/. Abgerufen am 10.03.2015.<br />

10<br />

Siehe: http://www.sozial-konfliktberatung.uni-halle.de/<strong>sexuelle</strong>_belaestigung/. Abgerufen am 10.03.2015.<br />

11<br />

So liegen u.a. zu <strong>der</strong> <strong>im</strong> Mai 2014 durchgeführten Befragung von Stu<strong>die</strong>renden <strong>und</strong> Beschäftigten zum Erleben<br />

von <strong>sexuelle</strong>r <strong>Belästigung</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> Martin-Luther-Universität noch heute keine öffentlichen Ergebnisse vor.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!