Gutachter zweifeln an EU-Plänen für kostenfreies Roaming

Die zuständigen Gutachter haben Bedenken angesichts der Pläne der Europäischen Kommission, kostenfreies Roaming vorzuschreiben. Dadurch könnten Handytarife teurer werden und Bürger zur Kasse gebeten werden, die gar nicht verreisen.

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Mit dem Handy am Strand

(Bild: dpa, Friso Gentsch)

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Von
  • dpa

Die EU-Pläne für kostenfreies Roaming im Ausland wecken bei den zuständigen Gutachtern Bedenken. Letztlich könnten Handytarife zuhause teurer werden, warnte die europäische Regulierungsstelle Berec am Donnerstag in ihrer Stellungnahme zu dem Vorhaben. Sie riet der EU-Kommission zu Nachbesserungen.

Die Kommission hatte Ende September vorgeschlagen, dass Handynutzer ab Mitte 2017 auf Reisen im EU-Ausland ohne Aufpreis wie zuhause telefonieren und im Internet surfen dürfen. Eine Begrenzung auf nur 90 Tage hatte sie nach Protesten fallen gelassen. Missbrauch – etwa das dauerhafte Telefonieren mit billigen ausländischen Sim-Karten – sollen Anbieter aber unterbinden können. Wenn zum Beispiel eine lettische Sim-Karte nur in Irland benutzt würde, sollen die Telekommunikationsanbieter nachfragen und gegebenenfalls Aufpreise erheben dürfen.

Den Berec-Experten, die die Kommission offiziell beraten sollen, sind die Regeln gegen Missbrauch zu schwammig. Sie müssten klarer definiert werden, heißt es in dem Papier. Sonst würden die Vorgaben in einzelnen EU-Ländern womöglich unterschiedlich umgesetzt.

Unterm Strich sehen die Gutachter außerdem Kostenrisiken für Anbieter und damit auch die Gefahr, dass diese Inlands-Tarife anheben oder Flatrate-Pakete schmälern. Das träfe vor allem Kunden, die wenig reisen und somit kaum etwas vom kostenlosen Roaming haben. Auch befürchten die Experten Wettbewerbsverzerrung und negative Auswirkungen auf Investitionen in Netze.

Die EU-Kommission erklärte, sie werde das Berec-Gutachten sorgfältig prüfen. Man bleibe aber dem Ziel verpflichtet, dass Kunden ab Mitte 2017 unbefristet Roaming nutzen dürfen. Die letzte Fassung ihres Vorschlags werde spätestens am 15. Dezember vorliegen. (mho)