Hochsauerlandkreis. . „Der stationäre Einzelhandel braucht ver­kaufs­offene Sonntage“, spricht sich die IHK für flexiblere Ladenöffnungszeiten aus.

Die IHK Arnsberg schließt sich einer Forderung mehrerer Industrie- und Handelskammern an, die Sonntagsöffnungszeiten im Einzelhandel zu liberalisieren. „Der stationäre Einzelhandel braucht ver­kaufs­offene Sonntage“, heißt es in einer Mitteilung der Arnsberger Kammer.

Das Ladenöffnungsgesetz NRW lässt bisher höchstens vier verkaufsoffene Sonntage je Handelsstandort nur aus Anlass von Festen oder Märkten zu, die jeweils eine stärkere Wirkung haben als der Verkauf selbst. Zudem können nur solche Einzelhändler einbezogen werden, die im Einflussbereich der anlassgebenden Veranstaltung liegen. Für Städte mit Kurorteregelung – wie Brilon, Olsberg oder Winterberg – gelten andere Bestimmungen.

Aktuelles Rechtsgutachten

Eine Studie von Professor Johannes Dietlein (Heinrich-Heine-Univer­sität) komme zum Ergebnis, dass der Anlassbezug keine zwin­gende Vor­aussetzung für eine Ladenöffnung an Sonn- und Feier­tagen sei. Außer Festen oder Märkten könne es andere Gründe zur ausnahmsweisen Öffnung an einer begrenz­ten Zahl an Sonntagen geben. Der Staatsrechtler sehe das Ziel der Stärkung der Innenstädte und des Ein­ze­lhandels – gerade mit Blick auf den verschärften Wettbewerb mit dem Online-Handel – als einen legitimen Gemeinwohlgrund für weiter­gehende Ladenöffnungen an.

„Die Expertise gibt der Politik die Argumente für eine moderate Liberalisierung des Ladenöffnungsgesetzes an die Hand“, erklärt Thomas Frye, Geschäftsbereichsleiter der IHK Arnsberg. Eine völlige Freigabe sei verfassungsrechtlich zwar nicht mög­lich; für eine rechtssichere Zulassung acht verkaufsoffener Sonn­tage, wie im Koalitions­vertrag der NRW-Regierung geplant, gebe es Optionen.

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