Hochsauerlandkreis. . „Der stationäre Einzelhandel braucht verkaufsoffene Sonntage“, spricht sich die IHK für flexiblere Ladenöffnungszeiten aus.
Die IHK Arnsberg schließt sich einer Forderung mehrerer Industrie- und Handelskammern an, die Sonntagsöffnungszeiten im Einzelhandel zu liberalisieren. „Der stationäre Einzelhandel braucht verkaufsoffene Sonntage“, heißt es in einer Mitteilung der Arnsberger Kammer.
Das Ladenöffnungsgesetz NRW lässt bisher höchstens vier verkaufsoffene Sonntage je Handelsstandort nur aus Anlass von Festen oder Märkten zu, die jeweils eine stärkere Wirkung haben als der Verkauf selbst. Zudem können nur solche Einzelhändler einbezogen werden, die im Einflussbereich der anlassgebenden Veranstaltung liegen. Für Städte mit Kurorteregelung – wie Brilon, Olsberg oder Winterberg – gelten andere Bestimmungen.
Aktuelles Rechtsgutachten
Eine Studie von Professor Johannes Dietlein (Heinrich-Heine-Universität) komme zum Ergebnis, dass der Anlassbezug keine zwingende Voraussetzung für eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen sei. Außer Festen oder Märkten könne es andere Gründe zur ausnahmsweisen Öffnung an einer begrenzten Zahl an Sonntagen geben. Der Staatsrechtler sehe das Ziel der Stärkung der Innenstädte und des Einzelhandels – gerade mit Blick auf den verschärften Wettbewerb mit dem Online-Handel – als einen legitimen Gemeinwohlgrund für weitergehende Ladenöffnungen an.
„Die Expertise gibt der Politik die Argumente für eine moderate Liberalisierung des Ladenöffnungsgesetzes an die Hand“, erklärt Thomas Frye, Geschäftsbereichsleiter der IHK Arnsberg. Eine völlige Freigabe sei verfassungsrechtlich zwar nicht möglich; für eine rechtssichere Zulassung acht verkaufsoffener Sonntage, wie im Koalitionsvertrag der NRW-Regierung geplant, gebe es Optionen.
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