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  • 21. Januar 2015 3 2 Min.

Die neuen Möglichkeiten stehen auch Paaren offen, die nicht verheiratet oder verpartnert sind

Der Nationalrat setzt mit dem Fortpflanzungsmedizingesetz ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs um.

In Österreich können Paare mit Kinderwunsch künftig auf eine Eizellenspende und die Samenspende Dritter bei der In-Vitro-Fertilisation zurückgreifen. Der Nationalrat hat am Mittwoch ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz verabschiedet, das auch lesbischen Paaren diese Methoden ermöglicht – dabei spielt es keine Rolle, ob diese in einer eingetragenen Partnerschaft leben.

Nur alleinstehende Frauen sollen diese Möglichkeit nach Auffassung des Gesetzgebers nicht erhalten, damit ein Kind nicht von vorneherein mit nur einem Elternteil aufwächst. Die bis zuletzt zwischen ÖVP und SPÖ hart umkämpfte Neuregelung verbietet die Vermittlung und Kommerzialisierung der Spenden, auch eine Werbung für sie ist verboten. Bei der Eizellenspenderin ist eine Altersgrenzen für Spenderin und Empfängerin vorgesehen (30 bzw. 45 Jahre), bei allen Befruchtungsarten gilt ein Mindestalter von 18 Jahren.

Eine Leihmutterschaft bleibt verboten. Auch wurden die Beratungspflichten erweitert, ein Nichteinhalten der Vorschriften wird härter bestraft. Trotzdem gingen der katholischen Kirche und dem rechten Flügel der ÖVP die Pläne zu weit, FPÖ und Team Stronach stimmten geschlossen gegen die Neuregelung.

Die Neuregelung war notwendig geworden, weil der Verfassungsgerichthof Anfang 2014 entschieden hatte, dass lesbischen Paaren die künstliche Befruchtung ermöglicht werden müsse. Die Regierung nutzte das Urteil für eine komplette Überarbeitung des Rechts und setzte etwa auch Empfehlungen der Bioethikkommission um.

So wird auch erstmals die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) ermöglicht. Dieser Vorab-Check des Embryos bleibt aber auf strenge Voraussetzungen beschränkt. (nb)

#1 Michael43Anonym
  • 21.01.2015, 15:54h
  • Eine sehr schöne Meldung aus Österreich.

    Ist dies auch in der Schweiz bereits in gleicher Weise erlaubt ? Das war dort doch auch im vergangenen Jahr in der Debatte, wenn ich mich nicht irre
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#2 TwitternAnonym
#3 FoXXXynessEhemaliges Profil

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