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Schutz der Geschlechtsidentität für inter*- und trans*geschlechtliche Menschen

ParlamentarierInnen aus allen vier Fraktionen des Deutschen Bundestages haben sich zu einer sogenannten „Intergroup“ zusammengeschlossen. Wir kämpfen gemeinsam in unseren Fraktionen für den Ausbau der entsprechenden Rechte und den Ausbau der Rechtsstellung von transidenten Menschen.

Innerhalb der Intergroup haben wir uns auf gemeinsame Forderungen geeinigt. Darüber wurde die Koordinatorin der interministeriellen Arbeitsgruppe "Intersexualität/Transsexualität" (IMAG) in einem Schreiben vom 1. Juli 2015 informiert. Dieser seit September 2014 existierenden Arbeitsgruppe gehören VertreterInnen der Bundesministerien des Innern, der Justiz und Verbraucherschutz, der Gesundheit sowie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) als ständige Mitglieder an. Die vielfältigen Fragestellungen und Problemlagen sollen durch den Austausch mit Fachpersonen und Interessenvertretungen beleuchtet und notwendige gesetzgeberische Lösungen gefunden werden. Übergeordnete Zielsetzung ist, gesellschaftliche Vielfalt in allen Lebensbereichen zu etablieren.

Erfreulicherweise hat die zuständige Staatssekretärin Caren Marks (SPD) im BMFSFJ als federführendes IMAG-Ressort bereits auf unser Schreiben geantwortet:

1.    Prüfung konkreter bundesgesetzlicher Möglichkeiten zur Klarstellung der Grenzen elterlicher Einwilligungsmöglichkeiten bei Operationen an den Genitalien und Keimdrüsen von intersexuellen Kindern oder Jugendlichen

Veröffentlicht ist mittlerweile die Stellungnahme „Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Varianten/Störungen der Geschlechtsentwicklung (Disorders of Sex Development, DSD)“ der Bundesärztekammer. Für diese Stellungnahme hat sich der interdisziplinäre Arbeitskreis des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer intensiv und kritisch mit dem derzeitigen Stand der medizinischen Wissenschaft bei der Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit DSD auseinandergesetzt. Die ExpertInnen fordern unter anderem eine bessere Vernetzung und Kompatibilität der bestehenden Versorgungsangebote, eine Stärkung der Beratung sowie die Bildung von Kompetenzzentren.

Bis zum 31. August dieses Jahres sollen die Leitlinien „Störungen der Geschlechtsentwicklung“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) fertig gestellt sein. Die Einschätzung der Staatssekretärin ist: „Mit diesen Instrumenten sollten sich Eingriffe auf das Unerlässliche reduzieren.“.

Um gesicherte Erkenntnisse zur Häufigkeit medizinischer Eingriffe an intergeschlechtlichen Menschen bundesweit zu erlangen, ist eine Abfrage bei deutschen Kliniken geplant. Mit dem Ergebnis der Abfrage wird dann auch feststehen, ob die neuen standesrechtlichen Regelungen greifen oder ob es noch zusätzlicher gesetzlicher Regelungen bedarf.

2.    Deutlicher Ausbau und Stärkung von Beratungs- und Aufklärungsangeboten für intergeschlechtliche Menschen, ihre Angehörigen sowie für die breite Öffentlichkeit und Fachstrukturen

Anfang November findet eine IMAG-Anhörung im BMFSFJ statt, in der die Ergebnisse der „Kurzzeitbefragung zu Strukturen und Angeboten zur Beratung und Unterstützung von Menschen mit Geschlechtsvarianz“ vorgestellt werden. Die Befragung wird derzeit seitens des Instituts für Sexualforschung & Forensische Psychiatrie am Zentrum für Psychosoziale Medizin des Universitätsklinikums Hamburg Eppendorf durchgeführt.

3.    Prüfung weiterer Gesetzesänderungen

Hinsichtlich der Prüfung des Änderungsbedarfs gesetzlicher Regelungen wurde das Gutachten „Geschlecht im Recht: Status Quo & Entwicklung von Regelungsmodellen zur Anerkennung und zum Schutz von Geschlechtsidentität“ an das Deutsche Institut für Menschenrechte vergeben.

4.    Analyse der faktischen und rechtlichen Situation transsexueller Menschen

Zur Erforschung von Rechtstatsachen zum Regelungs- und Reformbedarf für transsexuelle / transgeschlechtliche Menschen wurde ein Gutachten an die HU Berlin, Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien, und die Universität Bremen, Zentrum für Europäische Rechtspolitik, vergeben.

Die Ergebnisse beider Gutachten werden der IMAG - ich sage: leider erst - im Spätherbst 2016 vorliegen. Sie dienen als Grundlage für die Diskussion und Befassung mit personenstandsrechtlichem Änderungsbedarf zum Schutz der Geschlechtsidentität sowohl von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung als auch von transsexuellen / transgeschlechtlichen Menschen.

Die Bundesregierung der 18. Legislaturperiode hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die besondere Situation von trans- und intergeschlechtlichen Menschen in den Fokus zu nehmen. Es ist unser aller Aufgabe, dafür zu sorgen, dass es auch zu entsprechenden Verbesserungen der Akzeptanz und Gleichstellung kommt! Ich kämpfe auf jeden Fall dafür.