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Einigung bei Erbschaftsteuer Koalition kommt Unternehmern entgegen

Die schwarz-rote Koalition hat sich auf eine Reform der Erbschaftsteuer verständigt. Union und SPD planen großzügige Freigrenzen für Firmenerben.
Finanzminister Schäuble: Reformprojekt abgehakt

Finanzminister Schäuble: Reformprojekt abgehakt

Foto: FABRIZIO BENSCH/ REUTERS

Union und SPD haben ihren Streit über die Erbschaftsteuerreform beigelegt. Spitzenvertreter der Koalitionsfraktionen und des Bundesfinanzministeriums einigten sich nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa auf die künftigen Regeln zur steuerlichen Begünstigung von Firmenerben.

Mit dem nun erzielten Kompromiss kommt die Koalition Unternehmern nochmals entgegen, denn er enthält weniger scharfe Vorgaben als zunächst geplant. Der Gesetzentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) kann nun wie geplant am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.

Zuletzt hatte vor allem die CSU, aber auch die SPD die bereits nachgebesserten Pläne Schäubles kritisiert. Die CSU hatte großzügigere Auflagen zur Bevorzugung von Firmenerben bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gefordert. Der SPD wiederum gingen die jüngsten Korrekturen zugunsten der Wirtschaft zu weit.

Bisher müssen Unternehmensnachfolger generell kaum Steuern zahlen, wenn sie den Betrieb lange genug weiterführen und die Beschäftigung halten. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 aber schärfere Regeln für die Begünstigung von Firmenerben gefordert. Die Karlsruher Richter fordern unter anderem, dass bei größeren Unternehmen Firmenerben nur dann verschont werden dürfen, wenn sie in einer Bedürfnisprüfung nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften. Die Reform muss bis Mitte 2016 umgesetzt sein.

Freigrenze soll auf 26 Millionen angehoben werden

Die in der Wirtschaft umstrittene Freigrenze bis zu einer Bedürfnisprüfung soll nun auf 26 Millionen Euro je Erbfall angehoben werden - statt der zunächst geplanten 20 Millionen Euro. Bei Familienunternehmen mit Kapitalbindungen liegt diese Schwelle jetzt bei 52 Millionen Euro statt bei 40 Millionen Euro.

Unterhalb dieser Grenzen kann der Erbe oder Beschenkte künftig weiter automatisch in den Genuss der Verschonung kommen. Wenn das Unternehmen lange genug weitergeführt und Arbeitsplätze erhalten werden, entfällt die Erbschaftsteuer größtenteils oder komplett.

Die Bedürfnisprüfung soll sicherstellen, dass durch die zusätzliche Steuerlast kein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht wird, und dadurch Arbeitsplätze verloren gehen.

Bei der Bedürfnisprüfung soll privates Vermögen bis zur Hälfte herangezogen werden. Wer die Einbeziehung des Privatvermögens nicht will und sich nicht in die Bücher gucken lassen möchte, kann auf ein Abschmelzmodell zurückgreifen. Dann würde ein geringerer Teil des Unternehmensvermögens von der Steuer verschont. Großerben müssen also wählen: Entweder sie beantragen die Bedürfnisprüfung, um üppige Steuerrabatte zu nutzen, oder sie zahlen künftig weit mehr.

Bei diesem Abschmelzmodell gibt es Änderungen gegenüber den letzten Plänen. Wenn der geerbte Anteil 116 Millionen Euro wert ist, gibt es bei einer Weiterführung des Betriebs über fünf Jahre nur noch einen Steuerrabatt von 20 Prozent. Bei einer Weiterführung über sieben Jahre sind es 35 Prozent. Bei Familienunternehmen mit Kapitalbindungen und der höheren Freigrenze gilt dieser Abbaupfad zwischen 52 Millionen und 142 Millionen Euro. Zum Vergleich: Bisher war ein Steuerrabatt von 85 beziehungsweise 100 Prozent üblich.

Grundsätzlich müssen künftig mehr Unternehmen nachweisen, dass sie für die erlassene Erbschaftsteuer Arbeitsplätze erhalten. Nur bei Kleinstbetrieben mit bis zu drei Mitarbeitern wird auch künftig die Lohnsumme nicht kontrolliert. Bei Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern gelten weniger harte Auflagen. Der Kompromiss sieht eine weitere Stufe zwischen 11 und 15 Beschäftigten vor, für die auch lockerere Vorgaben als üblich gelten. Bisher waren Firmen mit bis zu zwanzig Mitarbeitern von der Pflicht befreit, die Lohnsumme nachzuhalten. Das war den Verfassungsrichtern zu großzügig.

Zusammengefasst: Die Koalition hat sich bei der Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Der Kompromiss sieht Zugeständnisse an Firmen vor. Die Freigrenze bis zu einer sogenannten "Bedürfnisprüfung" wurde angehoben. Firmenerben, die ihr Privatvermögen nicht preisgeben wollen, können durch ein Abschmelzmodell ihr Vermögen schonen und den Betrieb belasten.

mmq/dpa