Anzeige

Frankreich Herstellern von schlechten Elektrogeräten droht Gefängnis

Waschmasschine kaputt - und die Reparatur kostet meist nur ein bisschen weniger als der Neuerwerb. Dieser Praxis hat Frankreich jetzt den Kampf angesagt.
Waschmasschine kaputt - und die Reparatur kostet meist nur ein bisschen weniger als der Neuerwerb. Dieser Praxis hat Frankreich jetzt den Kampf angesagt.
© colourbox.de
Ausgerechnet wenn die Garantie abgelaufen ist, gehen Haushaltsgeräte oft kaputt. Zufall? Frankreich will Hersteller von Schrott-Geräten künftig mit Geld- und Gefängnisstrafen zu mehr Qualität zwingen.

Die Garantie ist gerade abgelaufen, da streikt die Waschmaschine, der Toaster verabschiedet sich mit einem Kurzschluss, und die elektrische Zahnbürste hat inzwischen nur noch eine Akkulaufzeit von 35 Sekunden. Merkwürdig, oder etwa nicht?

Dass Hersteller keine Geräte mehr bauen, die - wie früher zu Omas Zeiten - für die Ewigkeit gemacht sind, wissen wir. "Geplante Obsoleszenz" nennen das Experten und meinen damit, dass Haushaltsgeräte planmäßig ihren Dienst versagen. Der Grund überrascht wenig: Produzenten wollen neue Geräte verkaufen. Das bringt Umsatz - und nervt die Kunden.

Die Defekte, die verschiedene Haushaltsgeräte mit sich bringen, sind nicht alle zu reparieren. So verbauen Hersteller Akkus gerne so, dass sie nicht ausgetauscht werden können. Eine Elektro-Zahnbürste, deren Akku altersschwach geworden ist, muss durch ein neues Modell ersetzt werden. Und das lässt die Hersteller-Kasse klingeln.

Andere Geräte lassen sich zwar reparieren, doch die Kosten dafür sind galaktisch hoch. Entweder muss ein Fachmann gerufen werden oder die Ersatzteile sind sehr teuer. Gerade bei Waschmaschinen ist die Differenz zwischen Reparatur und Neuanschaffung gering.

Bei günstigen Kleingeräten, beispielsweise Handrührer oder Toaster, erwarten die Kunden inzwischen, dass der Haushaltshelfer nach wenigen Jahren defekt ist. Weg damit - und neu besorgen. So funktioniert zumindest bislang das Geschäftsmodell einiger Hersteller.

Franzosen drohen mit Gefängnisstrafe

Frankreichs Regierung hat dieser Wegschmeiß-Taktik der Hersteller jetzt den Kampf angesagt. Bauen Hersteller Geräte vorsätzlich so, dass sie nachgewiesen zu früh den Geist aufgeben, gilt das als Betrug. Bis zu zwei Jahren Haft oder eine Geldstrafe von 300.000 Euro kommen dann auf die Schrott-Hersteller zu. Die erste Hürde im Parlament hat das Gesetz schon genommen, eine Abstimmung im Senat steht noch aus. Die "geplante Obsoleszenz" wird gesetzlich genau definiert: Auf der Liste stehen Hersteller, die die Lebensdauer oder den Gebrauchswert absichtlich verkürzt haben. Sollbruchstellen, Einbau von Schadhaftigkeit und programmierte Funktionsausfälle stehen dann auf dem Index. Auch Geräte, die sich nicht reparieren lassen, weil Teile fest verbaut sind, gelten künftig als Betrug. Allerdings: So ganz einfach nachweisen kann man das zu frühe Ende einer Haushaltsgerätekarriere nicht.

Wann ist Schrott auch Betrug?

In den vergangenen Jahren haben die Produkttester von Öko-Test und der Stiftung Warentest per Langzeitversuch Haushaltsgeräte gecheckt, um zu prüfen, wann diese kaputt gehen. Günstige Geräte waren bei den Tests schneller hinüber als teurere Varianten. Allerdings haben bei den Tests auch teure Geräte, wie Espressomaschinen, teilweise sehr früh versagt.

Die Tester kamen zu folgendem Fazit: Die Hersteller planen zwar ein, wie lange ein Gerät durchhält. Dass sie bewusst Schwachstellen einbauen, konnte Stiftung Warentest aber nicht nachweisen. Eine andere Studie hingegen kommt zu dem Ergebnis, dass die Industrie täuscht und trickst, um die Nutzungsdauer zu verkürzen.

Längere Garantie gefordert

Auch in Deutschland kämpfen seit Jahren Verbraucherschützer für nachhaltigere Produkte, die nicht nach wenigen Jahren in den Mülleimer wandern. Und sie sehen die Politik in der Pflicht: Beispielsweise könnte die Gewährleistungspflicht von zwei auf vier Jahre angehoben werden. In dieser Zeit müssten die Hersteller - sollte das Gerät kaputt gehen - auf eigene Rechnung für eine Reparatur aufkommen.

Das Gesetz in Frankreich ist Teil der landeseigenen Energiewende. Weniger Wegwerfartikel schonen die Umwelt, das ist klar. Daher erhoffen sich französische Verbraucherschützer auch noch weitere Änderungen: die Verlängerung der Garantiezeit auf zehn Jahre und die Verpflichtung, künftig Ersatzteile bereitzustellen.

Katharina Grimm

Mehr zum Thema

Newsticker

VG-Wort Pixel