Ratgeber

Selbstanzeige wird teurer Noch 100 Tage Frist

Die strafbefreiende Selbstanzeige wird ab dem 1. Januar 2015 spürbar verschärft. Der Schritt in die Steuerehrlichkeit wird damit deutlich aufwendiger und teurer. Steuersünder sollten schnell handeln.

(Foto: imago/McPHOTO)

Die Finanzminister der Länder haben sich geeinigt, der entsprechende Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium liegt vor: Damit ist k lar, dass die Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige zum Jahreswechsel deutlich verschärft werden. Außerdem verteuert sich der Schritt in die Legalität. Konkret geht es um folgende Punkte:

Bislang war es so, dass bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro kein Strafzuschlag anfiel. Die Grenze wird jetzt auf 25.000 Euro gesenkt. Außerdem will der Gesetzgeber den Strafzuschlag selbst drastisch erhöhen.

Bei mehr als 25.000 bis 100.000 Euro hinterzogenen Steuern beläuft sich der Zuschlag künftig auf 10 Prozent, bei mehr als 100.000 bis 1.000.000 Euro auf 15 Prozent und ab mehr als 1.000.000 Euro sogar auf 20 Prozent. Bislang beläuft sich der Strafzuschlag noch auf fünf Prozent. Das bedeutet im schlimmsten Fall eine glatte Vervierfachung der Strafzahlung. Dazu kommen wie bisher sechs Prozent Hinterziehungszinsen – und zwar pro Jahr.

Zeitraum verdoppelt sich

Außerdem erhöht sich die sogenannte Berichtigungsfrist, also der Zeitraum, für den nicht gezahlte Steuern nacherklärt werden müssen, von fünf auf zehn Jahre. Die Strafzuschläge und die Hinterziehungszinsen dürften dadurch deutlich steigen. Der Dax ist zum Beispiel von Anfang 2005 bis Ende 2009 um 51 Prozent gestiegen. Davon dürfte auch der eine oder andere Besitzer von Schwarzgeldkonten im Ausland profitiert haben. Steuersünder, die sich erst am 1. Januar 2015 selbst anzeigen, müssen diesen Zeitraum nachdeklarieren, Steuerflüchtige, die dies noch im lufenden Jahr tun, nicht.

Dr. Michael Bormann, Steuerexperte und Gründungspartner bei bdp Bormann Demant & Partner – www.bdp-team.de

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Der Aufwand für eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige nimmt damit erheblich zu. Denn dem Finanzamt müssen alle steuerlich relevanten Vorgänge lückenlos angezeigt werden – bislang für fünf Jahre, künftig für zehn Jahre. Sind die Unterlagen nur in einem Punkt unvollständig, ist die gesamte Selbstanzeige unwirksam. Häufig müssen die entsprechenden Belege aber bei der Bank in Liechtenstein, in der Schweiz o der in Luxemburg angefordert werden. Das kann dauern. Darüber hinaus muss der Steuerflüchtling ab dem 1. Januar 2015 mit der Selbstanzeige auch zeitgleich die gesamten Strafbeträge und Hinterziehungszinsen an das zuständige Finanzamt zahlen. Er muss also im Vorfeld dafür sorgen, dass ausreichend Liquidität vorhanden ist.

"Gnadenfrist" nutzen

Vor diesem Hintergrund ist es Steuersündern unbedingt anzuraten, die strafbefreiende Selbstanzeige rechtzeitig anzugehen. Noch bleiben 100 Tage bis zur Verschärfung. Der Fall Uli Hoeneß hat eindrucksvoll gezeigt, dass eine unter Zeitdruck angefertigte Selbstanzeige schnell fehlerhaft werden kann und damit ihre strafbefreiende Wirkung verliert. Ab dem Jahr 2017 steigt zudem das Risiko, entdeckt zu werden, weiter. Ab dann wollen bislang 67 Länder einmal im Jahr Kontostände, Gewinne aus Finanzgeschäften sowie Zinsen und Dividenden von Steuerpflichtigen austauschen, die ein Konto außerhalb ihres Heimatlandes führen. Pascal Saint-Amans, Steuerchef der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), sagte dazu: "Damit hat es ein Ende, dass das Bankgeheimnis für Steuerbetrug missbraucht wird." Für Steuersünder wird es dann richtig eng.

Quelle: ntv.de

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