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"Gleichwertigkeit und Unterschiedlichkeit"

Perfide Idee: Grundgesetz soll Lebenspartnerschaft schützen


Bundestagpräsident Norbert Lammert (CDU) gehört zu dem "in der katholischen Kirche und in der Politik engagierten Freundeskreis", der am Montag seinen Vorschlag öffentlich machte (Bild: Deutscher Bundestag / Achim Melde)

  • 23. November 2015, 17:58h 40 2 Min.

Mit einem faulen Kompromiss wollen katholische Politiker um Bundestagspräsident Norbert Lammert die Ehe für alle verhindern.

Von Dennis Klein

Während alle unsere westlichen Nachbarn lesbische und schwule Paare inzwischen im Ehe-Recht gleichbehandeln, sind mehrere Unions-Politiker nun mit einem vergifteten Angebot an Lesben und Schwule an die Öffentlichkeit gegangen, um die unausweichliche Gleichstellung in Deutschland doch noch zu verhindern.

Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur KNA haben mehrere katholische Spitzenpolitiker von CDU und CSU einen auf Montag datierten "Zwischenruf" unterschrieben, der die Forderung aufstellt, die Eingetragene Lebenspartnerschaft unter den besonderen Schutz des Grundgesetzes zu stellen. Dazu soll der Artikel 6 entsprechend ergänzt werden.

Auch Bernhard Vogel und Dieter Althaus haben unterschrieben

Höchstrangiger Unterzeichner ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), der sich bereits wiederholt gegen die Gleichbehandlung homosexueller Paare ausgesprochen hatte (queer.de berichtete). Außerdem haben die ehemaligen Ministerpräsidenten Bernhard Vogel und Dieter Althaus sowie der Ex-Staatssekretär Hermann Kues (alle CDU) unterschrieben. Auch der CSU-Politiker Alois Glück, der frühere bayerische Landtagspräsident und Ex-Chef des Zentralrats der Katholiken (ZdK), unterstützt die Initiative; ebenso hat der aktuelle ZdK-Präsident Thomas Sternberg laut KNA den "Zwischenruf" unterzeichnet. Sternberg ist CDU-Landtagsabgeordneter in Nordrhein-Westfalen.

Mit der Aufnahme der Eingetragenen Lebenspartnerschaft ins Grundgesetz will der "in der katholischen Kirche und in der Politik engagierte Freundeskreis" jedoch nur eins: das Eheverbot für Lesben und Schwule dauerhaft zementieren.

In dem "Zwischenruf" heißt es nämlich: "Für uns ist die Ehe eine auf Dauer angelegte Lebenspartnerschaft von Mann und Frau und Grundlage für eine Familie, aus der Kinder hervorgehen können. Dieser Zusammenhang begründet den Verfassungsrang von Ehe und Familie." Es gebe keinen Grund, dieses Profil der Ehe "in Frage zu stellen oder es auch nur zu relativieren".

Zwar verdienten auch "gleichgeschlechtliche Partner, die verbindlich dauerhafte Verantwortung für einander übernehmen, für einander einstehen, sich Treue versprechen" einen "besonderen Schutz der staatlichen Ordnung" und "vorbehaltslose Anerkennung". Dies schließt aber offenbar nicht die Gleichbehandlung mit Heterosexuellen ein: Ehen und Eingetragene Lebenspartnerschaften "sind nicht das gleiche und werden auch durch plakative Forderungen einer 'Ehe für alle' nicht gleich", heißt es in dem Text der katholischen Politiker.

Problematisch an dem "Zwischenruf" ist insbesondere die Formulierung, dass ein Ehe-Verbot für gleichgeschlechtliche Paare "Gleichwertigkeit und Unterschiedlichkeit" von hetero- und homosexuellen Paaren verdeutlichen könne. Damit wird ein Wortkonstrukt genutzt, das sehr ähnlich klingt wie der "Separate but Equal"-Grundsatz der amerikanischen Rassentrennungspolitik.

#1 FarbenspielAnonym
  • 23.11.2015, 18:13h
  • Einigen Bundesstaaten der USA hat ein Eheverbot für Lesben und Schwule kein Glück gebracht: der Supreme Court hat die "Ehe für Alle" schließlich für alle Bundesstaaten geöffnet und diesen Weg wird es in Deutschland auch geben! Wiederholt hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß die Ehe für schwule und lesbische Paare keineswegs gegen das Grundgesetz verstößt!
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#2 Harry1972
  • 23.11.2015, 18:57hBad Oeynhausen
  • Und wieder die alte Leier mit denselben Denkfehlern.

    "Für uns ist die Ehe eine auf Dauer angelegte Lebenspartnerschaft von Mann und Frau und Grundlage für eine Familie, aus der Kinder hervorgehen können."

    Kinder werden auch ohne Trauschein gezeugt und unfruchtbare Menschen dürften nach diesem Denkmodell gar nicht erst heiraten.
    Ausserdem impliziert dieser Satz noch die Forderung nach einem Scheidungsverbot.

    Insgesamt eine mangelhafte Denkleistung, was mich allerdings nicht wundert, denn es sind ja gottesfürchtige Menschen, die diesen Schmonsens formuliert haben. Mit dem Denken haben die es ja nicht so.
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#3 marcog
  • 23.11.2015, 19:03hOffenburg
  • Antwort auf #1 von Farbenspiel
  • ...wenn das Grundgesetz aber in diese Richtung geändert wird befürchte ich aber, dass das Verfassungsgericht dann eben gerade keine Eheöffnung mehr vollziehen könnte, da dann Art. 6 GG konkret genug wäre und keinen diesbezüglichen Interpretationsspielraum mehr zulassen würde. Dann hätte das Bundesverfassungsgericht aus Rücksicht auf Ewriggestrige zu lange gewartet und wäre seiner diesbezüglichen Entscheidungsbefugnis beraubt worden... Bitte viele Rückmeldungen an die 100%-nur-mit-uns-Partei...
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