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Rettungsgasse, Handyverbot, Verhüllung Verkehrssünder werden ab sofort härter bestraft

Wer sein Handy am Steuer nutzt oder keine Rettungsgasse bildet, muss ab sofort mit höheren Strafen rechnen. Alle wichtigen Änderungen im Überblick.
Handy am Steuer

Handy am Steuer

Foto: Monika Skolimowska/ dpa

Verkehrssünder müssen mit härteren Strafen rechnen. Ab Donnerstag treten Änderungen in der Straßenverkehrsordnung in Kraft , die unter anderem das Telefonieren am Steuer deutlich teurer machen. Auch werden Autofahrer stärker belangt, die Einsatzwagen von Rettungskräften und Polizei behindern.

Damit reagiert der Gesetzgeber auf Erkenntnisse aus der Unfallforschung und Erfahrungen von Rettungskräften. Noch vor Jahren war Alkoholkonsum oder zu schnelles Fahren das größte Risiko, in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt zu werden. Heute gilt Ablenkung durch technische Geräte als Hauptursache.

Zudem beklagten Helfer immer wieder, dass Autofahrer und Gaffer sie bei der Anfahrt zu einer Unfallstelle behindert hätten. "Um Menschenleben nach einem Verkehrsunfall zu retten und Unfallopfer zu versorgen, kommt es auf jede Sekunde an", mahnte der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) an.

Alle Neuerungen im Überblick.

Fahrerin telefoniert am Steuer

Fahrerin telefoniert am Steuer

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/ picture alliance / dpa

Handyverstöße

  • Das Hantieren mit Smartphones am Steuer kommt Autofahrer teurer zu stehen. Für Verstöße werden nun 100 Euro statt bisher 60 Euro fällig, weiterhin verbunden mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei.
  • Entsteht durch das Hantieren mit dem Handy am Steuer ein Unfall mit Sachbeschädigung, drohen 200 Euro, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot.
  • Werden Fahrradfahrer mit Handy in der Hand ertappt, müssen sie 55 Euro statt bisher 25 Euro zahlen.
  • Das Verbot, das bisher nur Mobil- und Autotelefone nennt, wurde zudem auf alle Kommunikationsgeräte wie etwa Tablets und Laptops erweitert.
  • Die Nutzung von Handys ist nur bei ausgeschaltetem Motor erlaubt. Dabei reicht es dem Gesetzgeber nicht, wenn das Fahrzeug durch eine Start-Stopp-Automatik abgeschaltet wird.
Rettungsgasse auf der Autobahn 2 in Hannover

Rettungsgasse auf der Autobahn 2 in Hannover

Foto: Peter Steffen/ picture alliance / Peter Steffen/dpa

Rettungsgasse

  • Autofahrer, die im Stau oder bei stockendem Verkehr etwa auf der Autobahn keine Rettungsgasse für Helfer bilden, werden nun mit mindestens 200 Euro bestraft. Bisher betrug das Bußgeld lediglich 20 Euro. Im schwersten Fall werden 320 Euro fällig, verbunden mit einem Monat Fahrverbot.
  • Generell drohen jetzt mindestens 240 Euro Strafe und ein Monat Fahrverbot, wenn Autofahrer Einsatzwagen von Polizei und Rettungsdiensten nicht sofort einen freien Weg verschaffen - auch unabhängig von einer Rettungsgasse.

Verhüllung

  • Der Gesetzgeber schreibt vor, dass beim Führen eines Kraftfahrzeugs das Gesicht erkennbar sein muss und weder verdeckt noch verhüllt sein darf. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Strafe von 60 Euro rechnen. Ausgenommen sind Motorrad- oder Rollerfahrer, die einen Schutzhelm tragen müssen.
Schnelles Auto

Schnelles Auto

Foto: Frank Rumpenhorst/ dpa

Illegale Straßenrennen

Diese Gesetzesänderung ist bereits am 13. Oktober in Kraft getreten.

  • Wer solche Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, soll mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden - und mit bis zu zehn Jahren, wenn jemand dabei schwer verletzt oder getötet wird. Dafür wird ein neuer Straftatbestand eingeführt. Bisher galt die Teilnahme an illegalen Rennen als Ordnungswidrigkeit und wurde mit 400 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot geahndet.
  • Bestraft wird gemäß dem neuen Gesetz schon der Versuch, Rennen zu organisieren. Künftig können auch Fahrzeuge wegen solcher Taten beschlagnahmt werden.
mhu

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