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Die Folgen des Leids lindern - Mehr Geld für Hilfsfonds für ehemalige Heimkinder Ost

Unter uns leben über eine Million Menschen - rund 800.000 in Westdeutschland, rund 300.000 in „Ostdeutschland“ - die als Opfer der Heimerziehung der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975 und der Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990 Unrecht und Leid erlitten haben. Viele leiden bis heute unter gesundheitlichen Schädigungen, der mangelnden Schul- und Berufsausbildung oder den Auswirkungen der ausbeuterischen Zwangsarbeitseinsätze ohne Renteneinzahlungen.

Mit dem Leid der Heimkinder und -jugendlichen und den zahlreichen Rechtsverstößen hat sich der Deutsche Bundestag intensiv auseinandergesetzt. Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört neben einem Fonds „Heimerziehung West“ für Opfer der Heimerziehung in der früheren Bundesrepublik auch der 2012 geschaffene Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“.

Bundesregierung beschließt Aufstockung

Aufgrund der Meldung von rund 27.500 Betroffenen bis Ende September 2014 hat die Bundesregierung am 25. Februar 2015 beschlossen, den ursprünglich mit 40 Millionen Euro, dann im Februar 2014 auf 200 Millionen aufgestockten Fonds „Heimerziehung Ost“ auf bis zu 364 Millionen Euro zu erhöhen und die Laufzeit zu verlängern. Damit unterstützen wir insgesamt über 30.000 Opfer. Von dem Geld können die Betroffenen zum Beispiel Hilfsleistungen wie Therapien bezahlen.

ParlamentarierInnen begrüßen die Aufstockung

Diese Entscheidung war Gegenstand der parlamentarischen „Befragung der Bundesregierung“ am gleichen Tag. Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, erläuterte den Hintergrund dieser Entscheidung. Ich habe mich sehr dafür eingesetzt habe, dass die ehemaligen Heimkinder mithilfe des Fonds Folgeschäden überwinden und Ausgleichszahlungen erhalten können, daher ist meine Freude über diese Entscheidung groß.

Das Unrecht und das Leid kann niemand ungeschehen machen - aber wir können die Folgen lindern. Viele der Opfer erfahren zum ersten Mal eine Genugtuung: Mensch hört ihnen zu, glaubt ihnen und steht parteiisch an ihrer Seite. Für sie bedeutet die staatliche Anerkennung, die mit dem Fonds zum Ausdruck kommt, sehr viel. Neben der Entschädigung sind medizinische Hilfen und Nachteilsausgleiche in der Rentenversicherung möglich. All dieses ist ein wichtiges Signal der Solidarität und Verantwortung.

Berliner Anlaufstelle, Beratungsstelle und Treffpunkt für ehemalige Heimkinder

Mehrfach habe ich die Berliner Anlaufstelle, Beratungsstelle und Treffpunkt für ehemalige Heimkinder in Berlin-Friedenau besucht. Berlin ist das einzige Bundesland, wo ehemalige Heimkinder aus Ost und West mit Wohnsitz in Berlin in einer gemeinsamen Anlauf- und Beratungsstelle beraten und gemeinsam mit ihnen spezifische Angebote entwickelt werden.

Hintergrund: Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990

In der DDR waren zwischen 1949 und 1990 knapp 500.000 Kinder und Jugendliche in Heimen untergebracht. Darunter etwa 135.000 in sogenannten Jugendwerkhören und Spezialeinrichtungen, die für besonders grausame Methoden der "Umerziehung" nach den Erziehungsvorstellungen des damaligen SED-Regimes bekannt waren. Dieses erlittene Unrecht hat zu massiven Beeinträchtigungen der Lebenschancen und Entwicklungspotentiale der Betroffenen geführt, die bis heute nachwirken.

Die Gesamtkosten für die Unterstützung der Betroffenen aus dem Fonds „Heimerziehung Ost“ teilen sich der Bund und die ostdeutschen Bundesländer. Für die beschlossene Aufstockung zahlt der Bund in den Jahren 2015 bis 2017 jeweils 2,9 Millionen Euro und 2018 dann noch einmal 973.000 Euro. Das Land Berlin wird sich mit weiteren knapp 10 Millionen Euro an der Aufstockung beteiligen. Die Höhe der Leistungen eines Bundeslandes hängt von seiner EinwohnerInnenzahl ab. Dementsprechend trägt das Land 8,11 Prozent der Ländermittel.