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Tariflohn in der Pflege muss weiter gestärkt werden

Porträt Mechthild RawertDie heute veröffentlichte Studie des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung zu den aktuellen Bruttoentgelten von Kranken- und Altenpflegerinnen und -pflegern zeigt deutlich: Es war richtig, dass die SPD im Pflegestärkungsgesetz I eine Stärkung der Tariflöhne durchgesetzt hat. Die Einhaltung der Tarifbindung und die entsprechende Bezahlung des Personals darf nun nicht mehr als unwirtschaftlich gelten. Darüber hinaus werden stärkere Kontrollen eingeführt, damit der Lohn auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt.

Die Studie hat zum Ergebnis, dass Fachkräfte in der Altenpflege erheblich weniger verdienen als beispielsweise Krankenpflegerinnen und –pfleger (Ost: 28,9 % weniger, West: 18,2 % weniger). Entsprechend verdienen die Altenpflegehelfer weniger als die Krankenpflegehelfer (Ost: 19,3 % weniger, West: 24,9 % weniger). Noch in dieser Legislaturperiode werden wir ein Pflegeberufegesetz mit dem Ziel einer generalistischen Ausbildung in der Pflege verabschieden. Diese bietet die große Chance, die Altenpflege insgesamt besser zu stellen und Löhne in der Altenpflege deutlich anzuheben.
Die Stärkung des Tariflohns ist ein ursozialdemokratisches Anliegen, dass weiter vorangetrieben werden muss. Das Ziel bleiben flächendeckende faire Tariflöhne. Der Wettbewerb zwischen den Anbietern im Bereich der Pflege darf nicht auf Kosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen. Deshalb dürfen Pflegedienste, die faire Löhne bezahlen, nicht wirtschaftlich unter Druck geraten. Ein Wettbewerb auf Kosten der Pflegefachkräfte ist nicht akzeptabel: Gute Pflege bedeutet auch gute Bezahlung. Auch dürfen wir nicht länger hinnehmen, dass auch in der Pflege Frauen weniger verdienen als Männer.

Die heute veröffentlichte Studie des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung zu den aktuellen Bruttoentgelten von Kranken- und Altenpflegerinnen und -pflegern zeigt deutlich: Es war richtig, dass die SPD im Pflegestärkungsgesetz I eine Stärkung der Tariflöhne durchgesetzt hat. Die Einhaltung der Tarifbindung und die entsprechende Bezahlung des Personals darf nun nicht mehr als unwirtschaftlich gelten. Darüber hinaus werden stärkere Kontrollen eingeführt, damit der Lohn auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt.

Die Studie hat zum Ergebnis, dass Fachkräfte in der Altenpflege erheblich weniger verdienen als beispielsweise Krankenpflegerinnen und –pfleger (Ost: 28,9 % weniger, West: 18,2 % weniger). Entsprechend verdienen die Altenpflegehelfer weniger als die Krankenpflegehelfer (Ost: 19,3 % weniger, West: 24,9 % weniger). Noch in dieser Legislaturperiode werden wir ein Pflegeberufegesetz mit dem Ziel einer generalistischen Ausbildung in der Pflege verabschieden. Diese bietet die große Chance, die Altenpflege insgesamt besser zu stellen und Löhne in der Altenpflege deutlich anzuheben.

Die Stärkung des Tariflohns ist ein ursozialdemokratisches Anliegen, dass weiter vorangetrieben werden muss. Das Ziel bleiben flächendeckende faire Tariflöhne. Der Wettbewerb zwischen den Anbietern im Bereich der Pflege darf nicht auf Kosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen. Deshalb dürfen Pflegedienste, die faire Löhne bezahlen, nicht wirtschaftlich unter Druck geraten. Ein Wettbewerb auf Kosten der Pflegefachkräfte ist nicht akzeptabel: Gute Pflege bedeutet auch gute Bezahlung. Auch dürfen wir nicht länger hinnehmen, dass auch in der Pflege Frauen weniger verdienen als Männer.