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Frankreich Oberstes Verwaltungsgericht setzt Burkiniverbot aus

Frankreichs Oberstes Verwaltungsgericht hat die umstrittenen Burkiniverbote an französischen Stränden gestoppt. Damit gaben sie einer Beschwerde von Menschenrechtlern statt.

In einer Grundsatzentscheidung setzte der Staatsrat in Paris am Freitag das im Badeort Villeneuve-Loubet verhängte Burkiniverbot aus. Die Freiheitsrechte könnten nur bei "erwiesenen Risiken" für die öffentliche Ordnung eingeschränkt werden, urteilten die Richter.

Die Menschenrechtsliga und das Kollektiv gegen Islamophobie in Frankreich hatten Beschwerde gegen die Verordnung des Mittelmeerortes bei Nizza eingelegt. Das Urteil vom Freitag ist eine Grundsatzentscheidung und damit für alle Verwaltungsgerichte des Landes bindend. Das bedeutet aber nicht, dass alle anderen Burkini-Verbote automatisch aufgehoben sind - zunächst muss juristisch gegen sie vorgegangen werden.

Die Burkiniverbote haben in Frankreich eine erbitterte Debatte ausgelöst, auch in der Regierung. Seit dem islamistischen Anschlag von Nizza mit 86 Toten haben mehr als 30 Gemeinden Burkiniverbote an ihren Stränden verhängt.

Die Bürgermeister begründen dies mit der angespannten Stimmung in Frankreich: Muslimische Badebekleidung könne als Provokation empfunden werden und zu Störungen der öffentlichen Ordnung führen. Der von Menschenrechtsgruppen angerufene Staatsrat erklärte nun, eine solche Begründung sei unzureichend.

cte/AFP/dpa