Für eine nachhaltige Beschaffungspraxis innerhalb der Bundesverwaltung

Bern, 08.07.2010 - Die Beschaffungskommission des Bundes hat heute Empfehlungen zu einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffungspraxis verabschiedet. Diese richten sich an die Beschaffungsstellen des Bundes und zeigen Möglichkeiten auf, wie der Bund sozial- und umweltverträglich Güter sowie Bau- und Dienstleistungen beschaffen kann.

Beschaffungen von Gütern sowie Bau- und Dienstleistungen müssen hohen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Anforderungen genügen. Das hat der Bundesrat als Ziel in seiner Strategie zur nachhaltigen Entwicklung formuliert. Zur Umsetzung dieses Ziels hat die Beschaffungskommission des Bundes (BKB) Empfehlungen verabschiedet. Diese zeigen den Beschaffungsstellen des Bundes auf, wie sie eine nachhaltige Beschaffungspraxis unter Berücksichtigung der Vergabegrundsätze Gleichbehandlung, Transparenz, Wettbewerb und wirtschaftlicher Einsatz öffentlicher Mittel umsetzen können.

Die Empfehlungen erläutern, inwiefern im Rahmen eines Vergabeverfahrens ökologische und soziale Anliegen berücksichtigt werden können, ohne dass dabei das Ziel der Wirtschaftlichkeit aus den Augen verloren wird. Bei den sozialen Anliegen wird insbesondere aufgezeigt, wie die Prüfung der Einhaltung der acht Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in den Ablauf eines Vergabeverfahrens eingebettet werden kann. Der Bund will damit verhindern, dass er künftig beispielsweise Güter bei Anbieterinnen und Anbietern beschafft, die im Ausland Kinder beschäftigen oder sich nicht an soziale Mindestvorschriften halten.


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