Jetzt gibt´s was auf´s Dach – Mieterstrom der Stadtwerke Flensburg für Mieter und Vermieter

Preiswerter und grüner Strom vom Dach für alle Hausbewohner

Flensburg: Mit dem Gesetz zur Förderung von Mieterstrom profitieren jetzt Mieter und Vermieter gemeinsam von den Vorteilen der Energiewende, wenn sie eine Photovoltaikanlage auf dem Dach ihres Mietshauses installieren. Das Produkt dazu mit der kompletten Umsetzung von der Beratung bis zur späteren Abrechnung liefern die Stadtwerke Flensburg.

Sie sind gleich ganz am Anfang bei der Konzeption und Beratung dabei, denn jede Photovoltaikanlage (PV) ist ein individuelles Projekt, dass auf die speziellen Rahmenbedingungen angepasst werden muss. Im zweiten Schritt folgt die Realisierung, d.h. der Bau der PV-Anlage auf dem Dach des Hauses mit Unterstützung der Stadtwerke. Und sobald alles steht und der erste umweltschonende Strom fließt, erfolgt die Abrechnung auf Basis des Mieterstromgesetzes, die die Stadtwerke ebenfalls für Mieter und Vermieter übernehmen.

Oliver Rein, Leiter des Bereiches Dienstleistungen bei den Stadtwerken: „Das Prinzip dabei ist ganz einfach: Der Vermieter investiert in eine Photovoltaikanlage auf dem Dach seines Mietshauses. Der dort produzierte umweltfreundliche Öko-Strom wird direkt an seine Mieter geliefert. Da der Strom direkt vor Ort produziert und verbraucht wird, nutzt er nicht die Stromnetze. Dadurch entfallen Kostenbestandteile, die sonst im Strompreis enthalten sind, wie Netzentgelte, Konzessionsabgaben, Umlagen und Stromsteuer. Lediglich die EEG-Umlage wird in voller Höhe fällig.“

Kann der Strom nicht von den Mietern verbraucht werden, weil gerade kein Bedarf vorliegt, wird er in das Stromnetz eingespeist und nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vergütet. Benötigen die Mieter mehr Strom als die Anlage erzeugt, dann werden sie aus dem Netz versorgt.

Frank Feustel, Vertrieb Stadtwerke Flensburg, führt einige weitere Vorteile des Mieterstroms für den Eigentümer der Immobilie an: „Der Vermieter erhöht mit der PV-Anlage den Wert seines Vermietobjektes, tut etwas für sein Image, denn er leistet einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz und kann sich den Mieterstrom im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) anrechnen lassen.“

Für die Mieter ist das Mieterstrommodell ebenfalls sehr vorteilhaft. Sie zahlen für den Mieterstrom weniger als für herkömmliche Stromprodukte. Die Strom-Ersparnis für einen Zwei-Personen-Haushalt kann dann schnell 40 bis 50 Euro pro Jahr betragen. Und der Mieter tut aktiv etwas für die Energiewende: Er bezieht Ökostrom aus der Sonne direkt vor Ort und belastet nicht die Stromnetze.

Übrigens, ein ähnliches Modell mit grünem Strom vom Dach bieten die Stadtwerke auch für Unternehmen, öffentliche Träger und Institutionen nicht nur in Flensburg an!

Siehe hierzu den folgenden Artikel:

Stadtwerke Flensburg steigen in das Geschäft mit der Photovoltaik ein – Mit einem neuen Pachtmodell für Photovoltaik-Anlagen wollen die Stadtwerke dem grünen Strom weiter auf die Sprünge helfen
https://akopol.wordpress.com/2016/08/24/stadtwerke-flensburg-steigen-in-das-geschaeft-mit-der-photovoltaik-ein/

 

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Veröffentlicht am 18. Januar 2018 in Ökologie, Flensburg News, Stadtplanung, Stadtwerke, Stadtwerke Flensburg, Wirtschaft und mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , , getaggt. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. Hinterlasse einen Kommentar.

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