Nikotinhaltige Liquids sollen in der Schweiz sofort verkehrsfähig werden.

Nikotinhaltige Liquids sollen in der Schweiz sofort verkehrsfähig werden.

Startdatum
15. Januar 2018
Petition an
Bundesamt für Gesundheit BAG (BAG) und
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Rico Daniel

Herr Bundespräsident Alain Berset und der Stabsleiter EDI Michael Anderegg verursachen als Vorsteher des EDI einen gesundheitspolitischen und volkswirtschaftlichen Skandal in Milliardenhöhe, indem ihr BAG seit Jahren mit allen Mitteln versucht die Verkehrsfähigkeit nikotinhaltiger Liquids für Dampfgeräte in der Schweiz zu verhindern und zu verzögern. Offensichtlich wird dieses Vorgehen gewählt, um die AHV Einnahmen durch die Tabaksteuer nicht zu gefährden.

Obwohl das BAG selbst sagt, dass Dampfen die viel weniger schädliche Alternative ist zum Rauchen, obwohl das BAG sagt, dass das Rauchen die grösste vermeidbare Todesursache darstellt (Jährlich 9500 Personen an den direkten Folgen), obwohl das BAG sagt, dass das Rauchen einen volkswirtschaftlichen Schaden von 3.9 Mia Jährlich und ebenso 1.7 Mia Gesundheitskosten verursacht, unternimmt dasselbe Amt alles dagegen, die Verkehrsfähigkeit nikotinhaltiger Liquids bis zur Inkraftsetzung des TabPG (Tabakproduktgesetz), zu verhindern. Mein laufender Prozess vor dem BVGer mit dem Entzug der aufschiebenden Wirkung wird seit über 26 Monaten in die Länge gezogen, mit der Begründung der Komplexität. In Wahrheit geht es um die fehlenden Steuereinnahmen in der Bundeskasse (insbesondere der AHV) – dafür Opfert der Bund Raucher – und nicht um den Schutz der Gesundheit, welcher zur Auftragsplicht des BAG gehört. Es ist doch lachhaft, wenn der Fall für das BVGer zu Komplex ist, wir Unternehmer aber die Beschwerden und Repliks unvorbereitet innert einer Frist von jeweils 30 Tagen einreichen mussten.

Was mich als Bürger, als Konsument, als Unternehmer und ganz besonders auch als jemand, dem die Gesundheit seiner Mitmenschen am Herzen liegt, bedrückt: Das Verbot der kommerziellen Einfuhr und des Inverkehrbringens nikotinhaltiger E-Zigaretten durch die Allgemeinverfügung des BLV vom 12. November 2015 richtet weitaus mehr gesundheitlichen Schaden an, als es nikotinhaltige Dampfgeräte jemals tun könnten. Eine sofort wirksame und nachhaltige Prävention von Gesundheitsschäden und Todesfällen bei abhängigen Rauchern hätte aufgegleist werden können

  1. in der Verfügung,
  2. in der Replik des BVGer,
  3. als Übergangsartikel im nLMG bis zum Inkrafttreten des TabPG.

Keine dieser Möglichkeiten wurde genutzt, stattdessen wurde vom BLV gegenüber dem BVGer der Standpunkt vertreten, das BLV könne in einer Verfügung keine Massnahmen erlassen. Genau dies hat das BLV jedoch schon mehrmals getan, so beispielsweise in der Verfügung zu Sprayprodukten zur Selbstverteidigung: Altersvorgabe und Warnhinweise; also genau das, was wir für E-Zigaretten auch brauchen. Da kommt man sich doch als Bürger als (ich bitte, den Ausdruck zu entschuldigen) vom Staat «verarscht» vor.

Es widerspricht meiner Auffassung eines Rechtsstaats, wenn das BLV zwar gesetzeskonform, jedoch mit einer im Licht der vom BLV selber bestätigten deutlich geringeren Schädlichkeit nicht nachvollziehbaren Pedanterie ein Verbot erlässt, allfälligen Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzieht, und anschliessend jede mögliche Fristverzögerung nutzt, um das Verfahren in die Länge zu ziehen. Glauben sie mir: egal wem man diese Geschichte erzählt, die Leute schütteln den Kopf. Fast meint man sich an eine «Bananenrepublik» erinnert.

Wenn man beim BLV eine Ausbildung macht, gehört die strikte Einhaltung der Bundesverfassung wie auch die Einhaltung gesetzlicher und verwaltungsrechtlicher Grundlagen zum A und O. Dies wird jedem neuen Mitarbeiter in den ersten Monaten eingebläut. Was ihr Amt aber im vorliegenden Fall macht, darüber wundern sich sogar Angestellte des BLV (ehrlich).

Gemäss BLV sterben in der Schweiz 9500 Menschen vorzeitig an den Folgen des Rauchens. Die Behandlungskosten für durch den Tabakkonsum verursachte Krankheiten belaufen sich in diesem Land jährlich auf 1,7 Milliarden Franken, dazu kommen Erwerbsausfallskosten von 3,9 Milliarden Franken. Trotzdem scheint Ihr Amt alles dafür zu unternehmen, die Verkehrsfähigkeit eines alternativen Produkts, das diese Kosten und vor allem das Leiden der Betroffenen erwiesenermassen senken würde, hinauszuzögern. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der noch nicht definitiven Ergebnisse der Erforschung von Langzeitwirkungen. Ich erlaube mir, in diesem Zusammenhang an die diesbezügliche Handhabung der Tabakprodukte zu erinnern: «Das Lebensmittelgesetz verlangt in Artikel 13, dass Tabakprodukte die Gesundheit nicht direkt, also sofort, schädigen dürfen. Die bekannten Langzeitschäden bei anhaltendem Konsum der Tabakprodukte werden hingegen toleriert.»

Wer dann auch noch über fehlende AHV/IV Einnahmen als mögliche Einflüsse spekulieren würde, wäre wohl ein Schelm. Gemäss BLV reduziert sich die Lebenserwartung täglich Rauchender gegenüber Nichtrauchenden im Durchschnitt um 14 Jahre, das ergibt bei angenommenen 20‘000 Franken Rente pro Jahr doch ein sattes Plus von 280‘000 Franken bei Rauchern. Die Gesundheits- und Wirtschaftskosten werden jedoch nicht vom Bund, sondern von Bürgern und Unternehmen getragen. Ein Skandal die Herren!

Vor Gericht behauptete das BLV, der Schutz der Bevölkerung sei nicht gewährleistet. Hätte jedoch das BLV an Stelle eines Verbots einschlägige Massnahmen wie Altersbeschränkung, kindersichere Verschlüsse, Warnhinweise und idealerweise auch eine Qualitätskontrolle in der Verfügung erlassen, dann wären E-Liquids in der Schweiz schon lange sicher für die Bevölkerung. Leider bewirkt die Allgemeinverfügung des BLV vom 12. November 2015 das Gegenteil, weil die Nutzer nikotinhaltiger Dampfgeräte ihre Liquids im Ausland beziehen müssen und so nicht in den Genuss der Zuverlässigkeit und Sicherheit einer schweizerischen Qualitätskontrolle kommen. Ob diese Liquids über einen kindersicheren Verschluss verfügen, ob Warnhinweise auf Chinesisch, Russisch oder gar nicht vorhanden sind, ist jeglicher Kontrolle entzogen.

Das ist doch offensichtlich weit gefährlicher als die in der Verfügung postulierten marginalen Risiken. Wie also lässt sich das Vorgehen des BLV in dieser Angelegenheit erklären? Steht am Ende das Interesse der Bundesfinanzen über dem Interesse der Volksgesundheit? Ist das Verbot der kommerziellen Einfuhr und Inverkehrsetzung nikotinhaltiger E-Zigaretten wirklich verhältnismässig angesichts der erwiesenen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Vorteile der Umstellung von Tabak- auf E-Zigaretten?

Können Sie diese Fragen beantworten, Herr Bundespräsident Berset? Herr Anderegg?

Ich appelliere an Ihre Menschlichkeit. Ändern Sie etwas – schnell. Mir ist es grundsätzlich egal, wer diesen Skandal verantwortet und diese Weisung erteilt hat. An kreativen Ideen für eine Umsetzung fehlt es in Bern ja ebenso wenig wie am Budget für die dazugehörige PR-Erklärung. Wenn Sie also wirklich etwas Gutes für die Schweizer Bevölkerung tun wollen, gesundheits- und wirtschaftspolitisch, dann bitte stehen Sie hin und erklären den BVGer-Prozess für gescheitert. Starten Sie neu, diesmal konsequent mit dem Wohl der Tabakabhängigen im Auge. Damit wären Sie ein Held – für viele Raucher, und für deren Angehörige ebenso. Sie würden die Budgets der gesamten Bevölkerung entlasten. Ich kann Ihnen buchstäblich Tausende ehemaliger Raucher bringen, die heute – im besten Fall – wieder kerngesund und fit sind oder denen es – im schlechtesten Fall – zumindest sehr, sehr viel bessergeht als zu der Zeit, als sie noch geraucht haben.

Ich kann Ihnen Lungenfachärzte, genauso wie Zahnärzte oder anderes medizinisches Fachpersonal zur Verfügung stellen. Ich bin mir sicher, sogar Prof. Dr. Bernhard Michael-Mayer, der sich mit dem Thema eingehend befasst hat und darüber hinaus seine ganz persönliche Erfahrung mit der Umstellung von Tabak- auf E-Zigaretten einbringen kann, würde es Ihnen gerne persönlich erklären, wenn es denn hilft. Ansonsten scheint der Professor vom Politdebakel um die E-Zigarette, bei dem es ja - Hand aufs Herz - nicht nur um Gesundheit, sondern auch um viel Geld geht, die Nase gestrichen voll zu haben. Bitte lesen Sie seinen Artikel (er ist kurz und prägnant), und dann… ja dann… habe ich die Hoffnung, dass Sie Ihr Herz sprechen lassen, oder dass Ihr Gewissen Sie sanft, aber unerbittlich zum Handeln bringen wird. Wenn man alten Leuten auf dem Sterbebett zuhört, sagt keiner, sein Geld sei das Wichtigste im Leben gewesen. Von Geld redet beim Sterben keiner mehr. Vergessen Sie es. Werden sie ein Held.

Gouverner, c’est prévoir.

Schreiben Sie Geschichte die Herren Berset und Anderegg – stehen Sie hin – lassen Sie uns Nikotin verkaufen.

In wenigen Jahrzehnten, dann, wenn die Menschheit keinen Tabak mehr konsumiert und man in der Geschichte zurückschaut, war es Alain Berset und Michael Anderegg, welche die Erkenntnisse der wissenschaftsbasierten Medizin endlich in die Tat umsetzten. Wir brauchen Helden, keine skrupellosen Führungskräfte.

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Entscheidungsträger*innen

  • Bundesamt für Gesundheit BAGBAG
  • Alain BersetBundespräsident
  • Michael AndereggStabsleiter EDI
  • BVGer Bundesverwaltungsgericht